Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 70

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meinte auch Staatssekretär Ruttenstorfer – durch eine gewisse Anzahl an Aufträgen Geld ins Land zurückfließt. Aber es ist nicht dieser kommerzielle Gedanke, der dieser Afrikanischen Entwicklungsbank zugrunde liegt, sondern es ist eher die entwicklungspolitische Aufgabe, die im Vordergrund steht. Solche entwicklungspolitischen Aufgaben haben wir meiner Meinung nach am Balkan derzeit und in Zukunft genug zu erfüllen, daher meinen wir Freiheitlichen, daß Österreich aufgrund dieser Gegebenheiten und des Umstandes, daß im südlichen und östlichen Afrika die Entwicklungshilfe in den letzten Jahren so gut wie keine Auswirkungen hatte, diese Mittel nicht in diese Entwicklungsbank einzahlen sollte. – Das zum ersten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zu den drei Abkommen mit Kroatien, Chile und Paraguay. Wir stimmen diesen zu, und zwar deshalb, weil darin die Meistbegünstigung und die Inländergleichbehandlung erwähnt und lediglich jene Vorteile ausgenommen werden, die sich an und für sich nur aus EU-Integrationsmaßnahmen ergeben. Daß wir mit Chile und Kroatien ein besonderes Abkommen schließen, ergibt sich auch aus der Washingtoner Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Es erstreckt sich aber nicht auf die Liberalisierung des Arbeitsmarktes und auf die Beschäftigung. Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird von kroatischen und chilenischen Staatsbürgern nicht in Anspruch genommen werden können.

Es gibt dagegen natürlich den Einwand, daß ein solches Zusatzprotokoll und diese Abkommen überhaupt nur unter juridisch und politisch gleichgestimmten Staaten mit einem gleichen Rechtsstandard vorgenommen werden sollten und könnten, und als Beispiel dafür wird angeführt, daß die Volksrepublik China, obwohl sie einem solchen Vertragsverhältnis, wie wir es heute besprechen, unterliegt, einem Schiedsspruch nicht nachgekommen ist. Dem kann man wiederum als Gegenargument beifügen, daß China noch nicht Mitglied der Welthandelsorganisation ist.

Tatsache ist, daß Bevölkerungen und Staaten mit einem ähnlich kultivierten Rechtsstandard, einem ähnlich kultivierten Umgang miteinander und mit ähnlichen Rechtstraditionen derartigen Abkommen entweder leichten Herzens zustimmen können oder solcher Abkommen gar nicht mehr bedürfen. Es wird immer wieder zu Abkommen und Vereinbarungen kommen, deren Streitfälle nicht einmal vor der Welthandelsorganisation gelöst werden können. Man meint daher auch, daß der Ausbau der Welthandelsorganisation raschest vorangetrieben werden solle, um solche Unklarheiten endgültig einer Klarstellung zuzuführen.

Unterm Strich heißt das: Staaten mit ähnlichem historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Niveau werden sich leicht tun, miteinander wirtschaftlich zu kommunizieren, Staaten mit einem geringeren Niveau bedürfen besonderer Abkommen, und es gibt immer eine Anzahl von Staaten, bei denen weder ein Abkommen noch kein Abkommen nützt. Bei denen kann man gar nichts machen, und daher wäre es am besten, daß dort nur Privatwirtschaftstreibende ihr Risiko suchen, aber nicht der Staat, und daß der Staat nicht für diese eintritt. – Wir stimmen diesen drei Abkommen zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Stefan Prähauser gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

13.07

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Es geht, wie wir gehört haben, um drei Zuwendungen für Entwicklungshilfe beziehungsweise eine Kapitalbeteiligung an der Afrikanischen Entwicklungsbank. Insgesamt geht es dabei um ein Volumen in der Höhe von 834 Millionen Schilling, wovon ein Teil direkt zu bezahlen ist, den anderen Teil stellen Haftungsübernahmen dar.

Die Direktzahlungen teilen sich folgendermaßen auf: Erstens ist in den Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, dem GEF 2, eine Leistung in der Höhe von insgesamt 231 Millionen Schilling einzuzahlen, und zwar in fünf jährlichen Raten von 2001 bis 2005. Dabei handelt es sich um einmalige Zahlungen, für die es keine Rückzahlungen gibt. Damit werden Umweltförderungen


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