Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 80

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sterin: Wissen Sie etwas davon? Können Sie uns im Bundesrat darüber Aufklärung geben, ob Sie von Beteiligungswünschen internationaler Investoren etwas wissen?

Sehr geehrte Damen und Herren! Die freiheitliche Fraktion kann einer Gesetzesvorlage, welche eine Verschlechterung der Kontrollrechte und der Bürgerrechte beinhaltet beziehungsweise eine reine Anlaßgesetzgebung darstellt, nicht zustimmen. Aus diesen Gründen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.

13.47

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich wäre der vorliegende Gesetzentwurf etwas relativ Unspektakuläres, da ein auf einen lokalen Monopolmarkt ausgerichtetes Unternehmen nun dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird und insoferne auch die Gesellschaftsform zu ändern ist. Wir alle wissen, daß Wien etwas anders ist, und natürlich ist klar, daß das für die Stadt Wien einen Paradigmenwechsel darstellt.

Mein Vorredner hat es bereits gesagt, es handelt sich um ein kommunales Unternehmen. Gut funktionierende kommunale Unternehmen sind für die Stadtsubstanz, für die Stadtentwicklung im gemeinwirtschaftlichen Auftrag notwendig. Sie haben die Versorgung mit Strom und mit öffentlichem Nahverkehr sicherzustellen. Genauso ist bekannt, daß die meisten Kommunalunternehmen sogenannte Mischkonzerne sind, die aus ertragsfähigen und strukturdefizitären Teilbetrieben bestehen. In Wien liegt das in etwa zwischen Energie und Verkehr. Die Konzeption dieser kommunalen Unternehmen setzt natürlich eine entsprechende zuträgliche Gewichtung dieser Verhältnisse zwischen diesen Teilen voraus.

Wie hat eigentlich die Kommunalisierung der Stadtwerke in Wien stattgefunden? – Das geht auf den christlich-sozialen Bürgermeister Karl Lueger zurück, der damals die Kommunalisierung der Stadtwerke durchgeführt hat. Der Grund für diesen Schritt lag darin, daß die Privatunternehmen, die teilweise in ausländischer Hand waren, keine einwandfreie Versorgung der Großstadt aus seiner Sicht gewährleisten konnten, und die einzelnen kommunalen Betriebe, zu denen eben Strom, Gas, Straßenbahn und auch das Bestattungswesen zählten, wurden 1948 zu den Stadtwerken zusammengeführt.

Nun ist es so, daß die Stadtwerke bislang als sogenannte Eigenregiebetriebe organisiert waren. Damit war natürlich nicht sichergestellt, daß sie nicht nachhaltig der tagespolitischen Beeinflussung ausgesetzt sind. Man muß bedenken, daß die Geschäftsführung selbst keine wesentlichen Geschäftsführungskompetenzen hatte, sondern ihr die Geschäftsleitung, die politischen Organe, Stadtrat, Gemeinderatsausschuß, Gemeinderat zugewiesen waren. Das gilt insbesondere auch für die Budgethoheit und die Tarifabschlüsse. Diese vielfach kritisierte Verflechtung zwischen Politik, Verwaltung und Gewerkschaft hat in Wien auch einen Namen, nämlich Johann Hatzl. Ich glaube, wenn man ihn in diesem Zusammenhang nennt, würde er sich durchaus stolz dazu bekennen.

Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat in Wien diesen Veränderungen im Hinblick auf diese neuen Herausforderungen des Energiemarktes einen hohen Stellenwert zugemessen. Aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten hat die Wiener ÖVP bereits seit über zehn Jahren eine Umwandlung der Stadtwerke in eine Aktiengesellschaft gefordert. Die Volkspartei begründete diese Forderung stets damit, daß die gemeinwirtschaftlichen Zielsetzungen mit möglichst privatwirtschaftlich verfaßten Instrumentarien hinsichtlich Kostenwahrheit, Leistungskriterien und Effizienz verfolgt werden können. Wesentlich ist dabei eine Versachlichung durch ausdrückliche Entlassung der kommunalen Unternehmen aus der parteipolitischen Einflußnahme und damit weitgehend aus der tagespolitischen Auseinandersetzung.


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