Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 84

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien vom 7. Februar 1998 zur Verlängerung des CEEPUS-Programmes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend den Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (1573 und 1827/NR sowie 5944/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wilfing übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß die Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen derzeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe weitgehend ohne ausdrückliche Regelung erfolgt.

Ziel des gegenständlichen Staatsvertrages ist die Schaffung eines völkerrechtlichen Rahmens für eine gegenseitige Hilfeleistung.


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