Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 89

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15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (1795/NR sowie 5947/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (1756 und 1796/NR sowie 5948/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe,

ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 14 bis 16 hat Herr Bundesrat Steinbichler übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Frau Ministerin! Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe, Akademien-Studiengesetz 1999.

Wesentliche Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzesbeschlusses sind:

Gesetzliche Festlegung der Unterrichtsordnung der Berufspädagogischen Akademien, der Pädagogischen Akademien, der Pädagogischen Institute, der Land- und forstwirtschaftlichen Berufspädagogischen Akademie sowie des Land- und forstwirtschaftlichen Berufspädagogischen Institutes

Schaffung hochschulmäßiger Strukturen

Ausbau der Eigenständigkeit hinsichtlich der Gestaltung der Studien an den Akademien sowie der Evaluierung und Weiterentwicklung der Studien

Weitgehende Übertragung von Entscheidungen an die Akademien im Rahmen der Autonomie

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Unterrichtsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit der dort verhandelten Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz 1999) gestellt hat.

Die in dem Bundesgesetz über die Studien an Akademien genannten Akademien sollen einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Berufsausbildung auf Hochschulniveau dienen


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