Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 93

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Grade beinhalten, die international anerkannt werden. Damit soll gewährleistet werden, daß den Absolventen auch innerhalb der Europäischen Union eine Anstellung erleichtert wird. Es wird der Diplomanerkennungsrichtlinie der EU Rechnung getragen, die uns bestimmte Anforderungen in der Lehrerbildung aufträgt.

Durch Kooperationsmöglichkeiten auf universitärer Ebene wird die gleichwertige Anrechnung von Studien an den Universitäten und Akademien möglich werden. Das Zusammenwirken von Lehre und Forschung ist sicherzustellen, und die Forschungsmöglichkeiten der Akademien sollen erleichtert und dadurch verstärkt werden.

Das vorliegende Gesetz ist praktisch ein Überleitungsgesetz. Das wichtigste Instrument dieses Überleitungsgesetzes ist die im § 2 genannte Planungs- und Evaluierungskommission. Sie soll nämlich sicherstellen, daß innerhalb der Frist von acht Jahren die Weiterentwicklung konkret geplant, koordiniert und evaluiert wird.

Dieses Gesetz leitet einen Entwicklungsprozeß ein, der innerhalb der kommenden acht Jahre die vollakademische Ausbildung der Pflichtschullehrer behutsam herbeiführen wird. Denn es wäre allein schon organisatorisch nicht möglich, in einer Hau-ruck-Aktion von heute auf morgen alle PÄDAKs in Hochschulen umzuwandeln. Die Änderungen für die Lehrenden und Studierenden werden alle vor große Herausforderungen stellen. Es werden Habilitationen, Weiter- und Höherqualifikationen notwendig sein, die einfach eine gewisse Zeit erfordern. Ebenso wird auch die Erarbeitung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechtes Zeit beanspruchen.

Weiters – das möchte ich abschließend erwähnen – erhalten die Akademien eigene Studentenvertreter, die in das System der Österreichischen Hochschülerschaft eingebunden sind.

Meine Fraktion wird diesen Vorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in der Debatte weitergehen, darf ich vorschlagen, daß wir die vier Luster abdrehen, weil sie den Raum zusätzlich aufheizen. Ich hoffe, daß es Ihnen recht ist. Es wird noch immer hell genug sein, um lesen und ähnliches mehr tun zu können.

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

15.39

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich auf das Akademien-Studiengesetz beziehen, werde aber nicht auf die Inhalte und die detaillierten Zielsetzungen eingehen. Das hat mein Vorredner schon ausführlich getan. Dies ist außerdem in unseren Unterlagen nachzulesen. Ich möchte zwei grundsätzliche Gedanken dazu anmerken. (Beifall des – in Richtung der verlöschenden Luster blickenden – Bundesrates Mag. Gudenus. )

Der erste Gedanke bezieht sich darauf, daß der Zielparagraph der österreichischen Schule mündige Bürger, mündige Menschen will. Mündigkeit kann aber nicht bis zur Großjährigkeit aufgeschoben werden. Das heißt, Mündigkeit kann nicht plötzlich in einem bestimmten Alter einsetzen, sondern Mündigkeit erfordert einen schrittweisen Prozeß, der schon in der Familie, in der familiären Sozialisation beginnt oder beginnen sollte und dann in der Schule fortgesetzt wird.

Mündigkeit als Anspruch des Bildungsprozesses setzt aber autonom handelnde Lehrer voraus. Dafür ist, so denke ich, das Prinzip der Universität jedenfalls – ich möchte es so ausdrücken – geeigneter als die derzeitigen Bedingungen des Schulorganisationsgesetzes, denen die Pädagogischen Akademien derzeit noch unterliegen. Das Prinzip der Universität ist die Verknüpfung von Forschung und Lehre, im äußersten Fall von Lehre unter Beteiligung von Forschung, und dadurch ist auch der Leistungsstandard sehr hoch. Diese hohe Latte ist, so glaube ich, für die Weiterentwicklung der Lehrerbildung zur Pädagogischen Hochschule unverzichtbar.


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