Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 110

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Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ernest Windholz das Wort. – Bitte.

16.44

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Hochgeschätzter Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Punkt 24 betrifft das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande im Zusammenhang mit der Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes – sprich: Europol.

Europol selbst ist natürlich zu begrüßen, denn es ist die internationale Antwort auf die internationale Kriminalität in Form der vermehrten, besseren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung und Verhütung des Terrorismus, des internationalen Drogenhandels, des Schlepperunwesens und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.

Allerdings werden in diesem Abkommen betreffend Europol zusätzlich auch Privilegien und Immunitäten geregelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbst bei größter Phantasie kann ich wirklich keine Gründe erblicken, mit denen diese Privilegien und diese Immunitäten zu rechtfertigen sind. Dabei geht es auch um den Personenkreis. Bis jetzt gab es Regelungen für die Europol-Beamten selbst, jetzt sollen aber auch Regelungen für die sogenannten Verbindungsbeamten und deren Familienmitglieder, die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben und die die niederländische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, getroffen werden. Es wird jene Immunität gewährt, wie sie durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 Mitgliedern des diplomatischen Personals gewährt wird.

Hier in diesem Hause haben wir bereits bei der Europol-Debatte am 2. Juli darauf hingewiesen. – Ich zitiere Innenminister Mag. Schlögl, der damals sagte: "Ich werde mich im Rahmen unserer EU-Präsidentschaft dafür einsetzen, daß alle Immunitäten von EU-Beamten abgeschafft werden, weil ich nicht einsehe, daß man diese Immunitäten wirklich braucht. Ich glaube, daß für die Handlungen der EU-Beamten die Immunität in dieser Form nicht notwendig ist." – Ich glaube, diese Aussagen kann man nur doppelt unterstreichen.

Nach unserer EU-Präsidentschaft muß man jedoch die Feststellung treffen, daß sich diesbezüglich überhaupt nichts geändert hat. Ganz im Gegenteil: Jetzt wird noch zusätzlich auf einen weiteren Personenkreis ausgeweitet. Ich möchte damit nicht sagen, daß sich der Innenminister nicht dafür eingesetzt hat. Ich möchte aber klar und dezidiert feststellen, daß, auch wenn er sich eingesetzt haben sollte, überhaupt nichts dabei herausgekommen ist und es – im Gegenteil – zu einer Ausweitung kommt.

Ich glaube, daß man dem öffentlichen Dienst mit solchen Privilegien insgesamt alles andere als einen guten Dienst erweist, denn die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik ärgern sich zu Recht über solche Zustände oder – besser gesagt – über solche Mißstände. Die Freiheitlichen werden daher mit Sicherheit solch neuen Privilegien die Zustimmung verweigern. Solche Privilegien dürfen nicht erweitert oder ausgebaut, sondern müssen eingeschränkt, abgebaut und wenn möglich zur Gänze abgeschafft werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.47


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