Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Ich sage ganz klar, daß die österreichische Strategie in der Weinwirtschaft in den letzten Jahren deswegen Erfolg hatte, weil sie kompromißlos zur Qualität gestanden ist. Österreich wird – und dafür garantiere ich, solange ich dafür die Verantwortung trage – an der Qualitätslinie kompromißlos festhalten. Dafür sind auch bestimmte Mengenrestriktionen erforderlich, weil, wie wir wissen, die produzierte Menge die Qualität beeinflußt.

Gleichzeitig brauchen wir aber flexiblere Regelungen in der Vermarktung, und diesem Ziel dient diese Weingesetz-Novelle.

Das heißt: Wir brauchen klare Qualitätsorientierung plus offensive Marketingstrategie. Das ist aus meiner Sicht das Rezept auch für die Zukunft.

Präsident Jürgen Weiss: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte sehr, Frau Bundesrätin Haunschmid.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Minister! Wie niedrig ist die Weinproduktion im Vergleich zur Weinvermarktung in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Tirol, die sich jetzt laut neuem Weingesetz stolz als Weinbauregion Bergland bezeichnen dürfen?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Bundesrätin! Im Interesse der Bundesländer Wien, Burgenland, Steiermark und Niederösterreich würde ich festhalten, daß es Gott sei Dank nicht in allen Bundesländern Weinbau gibt. Es sind auch weinkonsumierende Bundesländer notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

Genauso sage ich: Im Interesse beispielsweise Tirols, Oberösterreichs, Salzburgs und Vorarlbergs gibt es Länder, die weniger Milch produzieren, als dort getrunken wird. Gott sei Dank haben wir diese Situation.

Aber es gibt tatsächlich Entwicklungen – beispielsweise in Vorarlberg oder auch in Tirol –, nämlich, daß probiert wird, auf einigen Hektaren auch Wein zu produzieren. Auch für diese Experimente und Versuche soll das Weingesetz einen klaren rechtlichen Rahmen vorgeben, damit nicht in einem rechtsfreien Raum agiert wird.

Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Aus welchen Gründen sollen in Zukunft auch Marketingbeiträge für Wein, der in Gebinden von mehr als 50 Liter ins Ausland verbracht wird, eingehoben werden?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Erstens deshalb, weil die Finanzierung des Weinmarketings unbedingt notwendig ist – und die Erfolge beweisen das auch, gerade die Exporterfolge –, und zweitens deswegen, weil nicht einsichtig ist, daß wir bis dato einen Rechtszustand hatten, durch welchen folgende Situation entsteht: Bei Verbringung in größeren Gebinden jenseits der Grenze wird kein Marketingbeitrag eingehoben, aber teilweise wird dieser Wein dann jenseits der Grenze in Flaschen abgefüllt und kommt als Flaschenwein wieder in österreichische Regale, und dann stehen plötzlich zwei identische Produkte, eines mit Marketingbeiträgen belastet und eines nicht, in den Geschäften. Das ist nicht wettbewerbsfair, und daher ist diese Novelle im Sinne a) der Sicherung der Finanzbasis und b) der Wettbewerbsfairneß in der österreichischen Weinwirtschaft notwendig, und ich hoffe, daß der Bundesrat die Beschlußfassung dieses AMA-Gesetzes in guter Zeit ermöglicht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite