Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 65

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sowie die Arbeit von Hebammen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um EWR- und EU-Anpassungen. Wir müssen leider einmal mehr bedauern – wie wir das auch schon bei anderen Berufsgruppen feststellen konnten –, daß hiebei wiederum nicht geregelt worden ist, daß diese Personen, die ihren Beruf in Österreich ausüben dürfen, der deutschen Sprache in einem ausreichenden Maße mächtig sein müssen.

Im Ärztegesetz ist es sehr wohl geregelt, daß ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen. Unverständlicherweise ist es bei Berufsständen wie Psychologen, Psychotherapeuten und Hebammen nicht notwendig oder nicht für notwendig erachtet worden, ausreichende Deutschkenntnisse einzufordern, obwohl gerade diese Berufsgruppen in besonderem Maße vom Gespräch leben.

Die SPÖ-Nationalratsabgeordneten haben auf Anträge, die die Freiheitlichen diesbezüglich auch schon im Nationalrat gestellt haben, nämlich darüber, in welcher Sprache sich der Patient mit dem Therapeuten verständigen können soll, geantwortet: Das regelt der Markt. Der Patient wird schon merken, ob ihn der Therapeut versteht oder nicht. – Das finde ich schon sehr zynisch, muß ich sagen! Denn ich meine, daß es eine Zumutung ist, daß ich einen Therapeuten suchen muß, der meine Sprache spricht. Es ist in anderen Ländern durchaus üblich, Sprachprüfungen über die Beherrschung der Landessprache zu verlangen, wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese Sprachprüfung sogar recht streng ist.

Weiters geht es uns auch ab, daß von Österreich kein Strafregisterauszug beziehungsweise kein Leumundszeugnis verlangt wird. Niemand gibt uns die Garantie, daß die betreffenden Personen nicht schon einmal in Österreich waren und sich hier etwas zuschulden kommen ließen. Ich denke, ein derartiges Vertrauensverhältnis, das diese Berufe voraussetzen, macht es notwendig, daß der Patient nach allen Seiten hin abgesichert ist.

Ich erlaube mir daher, einen Entschließungsantrag einzubringen, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Monika Mühlwerth, Engelbert Weilharter und Kollegen betreffend Berufstätige im Gesundheitswesen – Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Im Interesse einer optimalen Patientenbetreuung wird die Bundesregierung aufgefordert, das Anforderungsprofil für alle nichtösterreichischen Bewerber(innen) um die Ausübung eines Gesundheitsberufes in Österreich, einschließlich Psychologen und Psychotherapeuten, in folgenden Punkten zu vereinheitlichen:

1. Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache,

2. Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch Vorlage einer Strafregisterauskunft und eines Leumundszeugnisses, sowohl aus Österreich als auch aus dem Heimat- und Herkunftsstaat, die bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen."

*****

Ich hoffe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daß Sie diesem unseren Entschließungsantrag zum Wohle der Patienten Ihre Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.05

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Der von den Bundesräten Mühlwerth, Weilharter und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Berufstätige im Gesundheitswesen – Vertrauens


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