Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 112

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Dieser Feststellung, diesem Anliegen und auch dieser gesetzlichen Umsetzung kann man nur Verständnis und Zustimmung entgegenbringen. Überrascht war ich aber dann über den Hinweis in der Regierungsvorlage, daß diese Feststellung für die übrigen Bereiche des öffentlichen Dienstes nicht zutreffe und daher derartige Maßnahmen – gemeint sind finanzielle Anreize für andere Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes – für diese nicht in Betracht kommen. Mir fallen dazu gleich zwei Beispiele ein, die ich dieser Meinung entgegenhalten möchte.

In Berufsschulen und HTLs werden als Lehrer qualifizierte Leute aus der Wirtschaft mit langjähriger Berufserfahrung benötigt, und wenn nun solch ein Fachmann aus der Wirtschaft bereit ist, in den Lehrberuf umzusteigen, dann fängt er finanziell praktisch fast bei Null wieder an, nämlich deshalb, weil ihm als Lehrer die Zeiten, in welchen er in der Wirtschaft Berufserfahrung gesammelt hat, nur zu einem sehr geringen Teil angerechnet werden. Ich glaube, daß das doch ein Widerspruch zu dem ist, was der Gesetzgeber auf der einen Seite als berufliche Voraussetzung für diese Schultypen den Lehrern abverlangt, aber andererseits dann besoldungsrechtlich nicht entsprechend würdigt.

Ein weiterer Bereich, in dem es ebenfalls sehr wünschenswert ist, daß die Bestqualifizierten zum Einsatz kommen, ist jener der Schulaufsichtsbeamten. Schulaufsichtsbeamte – das sind Landesschulinspektoren, Bezirksschulinspektoren, Fachinspektoren – sind vor allem pädagogische Berater und Begleiter der Lehrer. Für sie wird nun nach langen Verhandlungen ein neues Gehaltssystem geschaffen, das ihnen ein entsprechendes Einkommen sichern soll und das darüber hinaus – so wird zu Recht vermerkt – auch eine administrative Vereinfachung darstellt.

Die Abgeltung der Mehrleistungen dieser Inspektoren ist bisher unterschiedlich erfolgt: in einigen Bundesländern durch genaue Abrechnung von Einzelstunden, in anderen wiederum durch Pauschalbeträge, die im Rahmen der Sparmaßnahmen immer weiter gekürzt wurden. Diese Abgeltung der Mehrleistungen ist nun durch die Regelung, die uns vorliegt, sozusagen ein fixer, also ein gesicherter, Teil des Bezuges der Schulaufsichtspersonen.

Unsere Ministerin hat es ein All-inclusive-Modell genannt. Dieses ist in diesem Bereich sicherlich positiv zu werten, es ist aber auf den Bereich der Lehrer keineswegs übertragbar. Es steht heute für Lehrer auch nicht zur Diskussion. Ich betone es aber, weil da und dort schon dieser Gedanke aufgetaucht ist.

Als Personalvertreterin begrüße ich natürlich auch die Neuerungen des PVG, des Personalvertretungsgesetzes, die großteils aus der praktischen Handhabung dieses Gesetzes entstanden sind.

Ein wirklich langjähriger Wunsch war auch die Verlängerung der Funktionsperiode der Personalvertretung von derzeit vier auf künftig fünf Jahre. Wir haben Ende dieses Jahres, Ende November, im öffentlichen Dienst Bundespersonalvertretungswahlen. Wir bereiten uns schon seit einiger Zeit darauf vor, und zwar sowohl organisatorisch als auch fraktionell. Dabei darf aber unsere Arbeit für die Lehrer, die – ich spreche jetzt von meinem Bereich – sehr intensiv und umfangreich ist, nicht darunter leiden.

Ich bin sehr dankbar dafür, daß die nächste Periode fünf Jahre dauern wird, denn das wird einen längeren Zeitraum für uns bringen, der unbelastet von Wahlvorbereitungen sein wird. Jede Wahl kostet auch Geld, und insoferne stellt die Verlängerung dieser Funktionsperiode eine Ersparnis dar, die ebenfalls positiv zu werten ist.

Ich darf abschließend anmerken, daß meine Fraktion gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates insgesamt keinen Einspruch erheben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.23

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Alfred Schöls. Ich erteile es ihm.


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