Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 147

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Ich bin Ihren Ausführungen sehr aufmerksam gefolgt – Sie haben sehr spannend begonnen –, konnte ihnen aber nicht entnehmen, daß Sie berücksichtigt haben, daß diese Regierungsvorlage eine Erweiterung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes bedeutet, nämlich eine Erweiterung auf den Personenkreis der Lehrbeauftragten, Gastprofessoren, Gastvortragenden, Studienassistenten und dergleichen, die derzeit nicht davon erfaßt sind. – Ich denke, das andere ist zu kritisieren, aber mir fehlt jedes Verständnis dafür, daß Sie dieses positive Gesetz ablehnen, wenn Sie für Frauenförderung und gegen die Diskriminierung von Frauen sind! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. )

Ich verstehe allerdings das ideologische Unterfutter. Diskriminierung in jeder Form – ob Diskriminierung von Frauen, Minoritäten oder Kunstschaffenden – ist eine Frage der Macht. Ich hoffe nicht, daß diese Frage der Macht innerhalb der FPÖ folgendermaßen beantwortet wird: Als die FPÖ in Kärnten noch eine kleinere Partei war, leistete sie sich den Luxus, eine Frau in die Regierung zu entsenden; als die FPÖ in Kärnten zur stärksten Partei wurde, gab es diese Frau nicht mehr! – Ich denke, das ist ein sehr klarer Beweis dafür, wie abhängig die Diskriminierung und Eliminierung von Frauen auch von Machtfaktoren ist. (Bundesrat Ing. Scheuch: Aber eine Vizepräsidentin!)

Natürlich wird die SPÖ-Fraktion keinen Einwand erheben, sondern diese Änderung positiv unterstützen. Sie erlauben mir etwas, was ich in der Vergangenheit ganz selten getan habe und auch in Zukunft ganz selten hier machen werde: Ich erlaube mir, dem zuständigen Minister Caspar Einem dafür zu danken, daß er zu jenen Politikern gehört, die ihr partnerschaftliches Denken und ihre frauengerechte Haltung – nicht: frauenfreundliche Haltung, denn Freundlichkeit ist eine Sache des augenblicklichen Klimas und der Willkür –, ihr frauengerechtes politisches Denken nicht nur an Frauenparteitagen, bei Sonntagsreden und in Kolumnen von Frauen positiv gegenüberstehenden Zeitungen wiedergeben. Caspar Einem hat unter anderem auch in Kärnten vor exakt einem Jahr anläßlich einer Frauenkonferenz das Wort ergriffen und sich dort für ganz konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Frauendiskriminierung in seinem Bereich, im Universitäts- und Wissenschaftsbereich, ausgesprochen. Aus diesen Worten wurden Taten – ich danke Ihnen dafür, Herr Minister! Österreichs Frauen werden Sie sehr kräftig in Ihrem Versuch unterstützen – wenn es auch für Sie manchmal sehr mühsam ist –, partnerschaftliche Politik zum Thema Nummer eins zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Einem. – Bitte, Herr Bundesminister.

18.00

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich könnte natürlich sagen: Was soll ich jetzt noch sagen, ohne rot zu werden?, aber ich habe das Glück, schon rot zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Hoher Bundesrat! Ich denke, die Materie ist es wert, zumindest in einer Hinsicht noch eine Anmerkung zu machen: Natürlich reicht es nicht aus, ausschließlich gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, neu zu entwickeln, die der Gleichbehandlung, die der Chancengleichheit, die einer gerechten Behandlung von Frauen etwa im Bereich der Universitäten dienen. Es ist notwendig, das sowohl im informellen als auch im formellen Bereich zu machen. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich gehe auch noch einen Schritt weiter. Die Kritik, die die Frau Bundesrätin Mühlwerth im Zusammenhang mit der Besetzung einer Funktion einer Abteilung im Wissenschaftsministerium geäußert hat, ist der Sache nach offenbar gerechtfertigt, denn sonst wäre sie auch von der Gleichbehandlungskommission nicht so bewertet worden. Nur: Allein aus diesen Gründen zu sagen, ein Gesetz, das nachher nicht zu 100 Prozent eingehalten wird, beschließe ich überhaupt nicht, würde bei konsequenter Anwendung bedeuten, daß sie gar keines mehr beschließen dürften.

Man muß schon sehen, daß die Beschlußfassung und das Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes die Voraussetzung dafür waren, hier zu einer klaren Entscheidung zu kommen. Und


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