Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 156

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achtungsverfahren durch die Länder und die Kammern vorzunehmen, schrieb Häupl. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.34

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Johann Ledolter. – Bitte, Herr Bundesrat.

18.34

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Verkehrsminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als unüberlegten Schnellschuß, als anlaßbezogenen Gesetzespfusch, als eine Ho-ruck-Gesetzgebung, mit der Einem weit übers Ziel hinaus schießt, so haben Wirtschaftskreise die überfallsartig verhängte Ausdehnung des Fahrverbots für Gefahrgutbeförderung vom 15. Juni bis 15. September bezeichnet. Dieses Verbot bestand bisher nur vom 1. 7. bis 31. 8. im Rahmen der sogenannten Ferienreiseverordnung. Dies hat für heftige Proteste der österreichischen Wirtschaft gesorgt und nicht nur in Wirtschaftskreisen, sondern auch bei den Frächtern und bei jenen, die die Nahversorgung, die die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfes, aufrechterhalten, Kritik hervorgerufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Eckpunkte dieser anlaßbezogenen Gesetzgebung, die, wie schon mein Vorredner kritisiert hat, auch nicht im normalen Modus der Verordnungserlassung durchgeführt wurde, sind zum einen der Umstand, daß die Versorgung dadurch gefährdet wird, daß Gefahrguttransporte von Freitag 8 Uhr früh bis Sonntag 22 Uhr auf allen wichtigen Autobahnen und Durchzugsstraßen nicht mehr durchgeführt werden dürfen, und zum anderen die Tatsache, daß auch der normale LKW bereits ab Samstag 8 Uhr das ganze Wochenende über keine Transporte erledigen darf. Daß diese Zusammendrängung der Gefahrguttransporte auf nur vier Tage natürlich auch dazu führt, daß es eine wesentlich dichtere Abfolge dieser Transporte gibt, ja geben muß, liegt auf der Hand. Es wird damit auch eine wesentliche Beeinträchtigung des Straßenbaus mitverursacht, weil letztendlich auch die bituminösen und die Asphaltprodukte, die für den Straßenbau verwendet werden, unter diese Verordnung fallen.

Darüber hinaus ist auch die Treibstoffversorgung eingeschränkt, weil von Freitag 8 Uhr bis 22 Uhr am Sonntag auch keine Tankstellenversorgungen stattfinden dürfen.

Letztendlich, meine Damen und Herren, gibt es noch eine Reihe anderer Wirtschaftsgüter, die durchaus notwendig sind, aber unter diese Gefahrgutdefinition fallen. Die unverzichtbare Gefahrgutbeförderung wird somit vom höherrangigen auf das niederrangige Straßennetz verdrängt und birgt dort noch ein wesentlich höheres Gefahrenpotential.

Das Ganze wird noch garniert mit einer Überlegung betreffend ein generelles Überholverbot für LKWs, was die Frächter natürlich besonders auf die Palme bringt und insgesamt recht deutlich den Irrweg veranschaulicht, der letztendlich darin gipfelt, daß man meint, geschätzter Herr Minister, durch eine Verteuerung des Straßentransportes in einem unerträglichen Ausmaß und durch eine Erschwerung und Verbürokratisierung dieses Transportweges letztendlich eine Verlagerung auf die Schiene und zur Bahn hin erreichen zu können. Das wäre an sich noch nicht so problematisch, wenn man es aber gegen jene Maßnahmen hinterlegt, die bei der Bahn zutreffen und derzeit durchgeführt werden, dann sieht man, daß es so absolut nicht funktionieren kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Denn: Wie ist das Erscheinungsbild der Bahn in der Öffentlichkeit? Wie beurteilen die Wirtschaft, die Auftraggeber, die potentiellen Kunden diese Bahn? – Als zu kompliziert, zu langsam, zu ineffizient, unverlässlich, inkompetent und letztendlich auch relativ teuer.

Herr Verkehrsminister! Mit noch so schönen Szenarien und bunten Bildern und einer oft ans Grenzdebile heranreichenden Werbung wird es nicht möglich sein, darüber hinwegzutäuschen, daß im Bereich der Bahn konkrete Maßnahmen fehlen. Es nützt nichts, auf der einen Seite die LKW-Unternehmer zu Feindbildern hochzustilisieren, ihnen Schwierigkeiten zu machen und auf der anderen Seite ihnen keine Alternativen anzubieten.


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