Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 51

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.

10.53

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! In aller Kürze. Es ist, wie ich meine, durchgehende Auffassung, daß es sinnvoll ist, den Export gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer zu verbieten. Was hier angemerkt werden muß, ist, daß bis vor kurzem auch unsere direkten Nachbarländer Ungarn und Tschechien nicht der OSZE angehört haben. Das ist jetzt anders. Daher ergeben sich allenfalls mögliche Probleme zumindest in Hinkunft nicht mehr. Ungarn und Tschechien sind auch mit dem, was wir landläufig unter Entwicklungsländern verstehen, sicherlich nicht zu vergleichen.

Herrn Bundesrat Meier bitte ich um Verständnis, und ich habe mich bei ihm zu entschuldigen. Aufgrund eines, wie ich herausfinden mußte, Kommunikationsfehlers war die entsprechende Expertin und Mitarbeiterin meines Hauses zwar im Hohen Haus anwesend, hat aber gedacht, daß sie der Ausschußsitzung nicht mehr beiwohnen müsse, sondern nach Beratung mit einigen Bundesräten nicht mehr gebraucht werde. Das war ein Kommunikationsfehler, das wird nicht mehr vorkommen. Ich bitte dafür ausdrücklich um Entschuldigung. Das war keine Mißachtung des Bundesrates.

Zuletzt eine Anmerkung zur notwendigen Kontrolle. Wir haben gerade in den letzten Wochen wieder in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Schwerpunktaktion durchgeführt, es wurden an Österreichs Außengrenzen LKWs kontrolliert. Ich kann Ihnen nur insofern von einer positiven Tendenz berichten, als vom Trend her jedenfalls die Disziplin der Frächter, Spediteure besser geworden ist. Es sind die erforderlichen Dokumente im Regelfall mit dabei, und es sind keine Übertretungen von österreichischen oder europäischen Rechtsmaterien feststellbar, jedenfalls nicht im Regelfall. Daß es Übertretungen gibt, steht außer Frage, aber sie werden zumindest seltener, das hat diese Schwerpunktaktion ergeben. Diese Aktionen werden weiterhin fortgesetzt, und ich hoffe, daß die Disziplin in diesem Bereich noch weiter steigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1944/NR sowie 6021/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfinger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.


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