Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 141

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ungeachtet all dieser noch zu bewältigenden Aufgaben einer wirklich umfassenden Rechtsbereinigung der österreichischen Gesamtrechtsordnung, insbesondere auf dem Gebiete des Verfassungsrechts und der Staatsverträge, verkennt meine Fraktion nicht die Bedeutung dieses ersten erfolgreichen Schritts in die richtige Richtung. Sie wird dieser Vorlage daher vorbehaltlos zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.03

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.

17.03

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz ist meiner Meinung nach ein Meilenstein, weil es sich erstmals um einen Ansatz handelt, die Gesetzesnormen zu durchforsten und letztendlich auf ihre Gültigkeit beziehungsweise Anwendbarkeit zu überprüfen.

Als ehemaliger Anwalt war es mir ein Anliegen, auch dazu meinen Beitrag in meiner derzeitigen Position zu leisten, weil ich wußte, daß es da einen ganz erheblichen Reformbedarf gibt.

Ich darf all jenen Rednern beipflichten, die meinten, daß es sich da nur um einen ersten Schritt, bei dem man mit der Rechtsbereinigung von Normen vor 1946 begonnen hat, handeln kann, muß dem aber hinzufügen, daß dies deswegen so ist, weil es nicht genügend wissenschaftliche Experten im Ressort gab, die einen größeren Zeitraum hätten bearbeiten können. Wir haben uns für die nächste Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, den Rechtsbestand des Zeitraumes von 1946 bis etwa 1960 zu durchforsten. Diese Rechtsbereinigungsaktivitäten werden sicherlich ein permanenter Prozeß. Ich bin der Überzeugung, daß man – wie schon angesprochen – auch das Verfassungsrecht zusammenfassen und in einen Zusammenhang bringen muß und bei dieser Gelegenheit auch eine entsprechende Überprüfung der Verfassungsnormen vornehmen sollte.

Ich glaube aber, daß dies ein herzeigbares Gesetz ist. Es hat mehr als 50 Prozent der Stammnormen vor 1946 bereinigt, das heißt, ausgeschlossen, und zwar 200 mit sofortiger Wirkung und 50 in einem weiteren Zeitablauf.

Die Frage der Fortsetzung der Durchforstung der Stammnormen im zeitlichen Ablauf wird sicherlich eine der wesentlichsten sein, die immer wieder zu stellen sein wird. Das heißt, daß diese Durchforstung keinen Abschluß duldet.

Ich glaube aber auch, daß man bei neuen Gesetzen – wie es hier schon angeklungen ist – die Einfachheit, die auch Rechtssicherheit bedeutet und dem einzelnen Staatsbürger ermöglicht, die Gesetze leichter nachzuvollziehen, im Auge behalten sollte.

Im wesentlichen haben jene Damen und Herren, die sich damit befaßt haben, meiner Meinung nach hervorragende Arbeit geleistet, und ich bin überzeugt davon, daß sie auch beim nächsten Schritt gute Arbeit leisten werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.06

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite