Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 241

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufs durch den 31. Dezember 1999.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über elektronische Signaturen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

47. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Börsegesetzes zur Erleichterung des Rückerwerbs eigener Aktien – Aktienrückerwerbsgesetz (AReG) (1902 und 2066/NR sowie 6066/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 47. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über Änderungen des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Börsegesetzes zur Erleichterung des Rückerwerbs eigener Aktien – Aktienrückerwerbsgesetz (AReG).

Ich bitte Herrn Bundesrat Gstöttner um die Berichterstattung.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, sodaß ich mich darauf beschränke, den Antrag zu stellen.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. d′Aron. – Bitte.

11.50

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt, den Rückkauf eigener Aktien als Finanzierungsinstrumentarium – so steht es in der Regierungsvorlage – und als Mittel zur Erhöhung des Kurswertes für börsennotierende Unternehmen vorzusehen. Das ist eine Vorgangsweise, wie wir sie international beobachten können, also es ist an sich keine untypische Vorgangsweise, daß eine derartige Möglichkeit in Staaten für börsennotierende Unternehmen festgelegt wird. Wie in vielen Fällen ist aber nicht alles – wir sehen das auch im Zusammenhang mit der EU – 1 : 1 umlegbar. Die Wirtschaften der Staaten sind natürlich unterschiedlich.

Daher haben wir uns gefragt, warum gerade jetzt zum Ausklang der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dieses Gesetz noch verabschiedet werden mußte.


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