Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 244

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

12.02

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ministerwünsche hätte ich mehrere, ich deponiere sie hier heute nicht. Ich werde mich mit der Novelle beschäftigen. (Bundesrat Konecny: Fasslabend als Sozialminister ist nicht tragbar!) Nein, das kann ich offen aussprechen: Er wäre für mich nicht tragbar! (Ironische Heiterkeit bei Bundesrat Konecny . – Bundesrat Bieringer: Das wäre endlich eine kluge Entscheidung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle zum Aktienrückerwerbsgesetz dient in erster Linie dazu, den Rückerwerb eigener Aktien durch österreichische Aktiengesellschaften zu erleichtern. In diesem Gesetz wird – analog zur internationalen Praxis – den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, den Rückkauf eigener Aktien als Finanzierungsinstrumentarium und als Mittel zur Erhöhung des Kurswertes einzusetzen.

Nach dem Vorliegen einer Ermächtigung der Hauptversammlung können eigene Aktien bis zu einem Eigenanteil von insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals ohne bestimmte Zweckvorgabe zurückerworben werden. Derzeit ist ein Aktienrückkauf nur in bestimmten Fällen, etwa zur Abwehr eines schweren Schadens von der Gesellschaft, möglich.

Durch die neue Regelung sind eine Belebung des Börsenhandels und eine Steigerung der Akzeptanz der Aktie als Anlageform zu erwarten. Somit wird börsennotierten österreichischen Aktiengesellschaften ein anerkanntes Instrumentarium zur Verbesserung ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung gestellt, was durchaus der internationalen Praxis entspricht.

Meine Damen und Herren! Vor allem die liberalere Regelung des Erwerbs eigener Aktien in der Bundesrepublik Deutschland hat nun auch Österreich in Zugzwang gebracht. Deshalb war ein rasches Gleichziehen mit der deutschen Regelung gefordert. Großen österreichischen Aktiengesellschaften soll die Möglichkeit geboten werden, durch Optimierung ihrer Kapitalstruktur Kosten zu sparen und insbesondere einer Unterbewertung ihrer Aktien gegenzusteuern. (Vizepräsident Dr. Linzer übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus wird mit dieser neuen Möglichkeit auch der Börsenplatz Wien gestärkt und weiter an die internationale Praxis angeglichen. Aufgrund der Möglichkeit, durch Rück- und Wiederverkaufsaktionen den Aktienkurs zu beeinflussen, entsteht aber auch die Gefahr des Insiderhandels. Dieser Gefahr muß durch strengere Publizitäts- und Transparenzregelungen entgegengewirkt werden.

Mir persönlich ist die vorliegende Regelung in dieser Hinsicht zu wenig weitreichend. Es war das Bestreben vor allem der Sozialdemokratie, eine noch bessere Transparenz umzusetzen. Dies ist bei der jetzigen Vorlage leider noch nicht gelungen. Es bleibt jedoch selbstverständlich weiterhin unser Ziel.

Hohes Haus! Abschließend sei nochmals bemerkt, daß wir mit dem Beschluß dieser Vorlage den Börsenplatz Österreich attraktiver gestalten. Trotz des Wermutstropfens, daß die Transparenzregelungen für uns zu wenig weitreichend sind, werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.06

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek. Ich erteile es ihm.

12.06

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Teil unserer in den letzten Jahren unternommenen Bemühungen, unser Gesellschaftsrecht europa- und eurofit zu machen und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite