Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 16

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Schlusssatz wie folgt: "Voraussetzung für den Erfolg sind: Teamarbeit in der Regierung, ein Dialog zwischen der Regierung und dem Parlament, Kooperation mit den Sozialpartnern, ein offenes Verhältnis der Institutionen zu den Menschen."

Dieser Satz, vor rund drei Jahren gesprochen, ist besonders tagesaktuell und schürt damals wie heute Hoffnungen, wonach die Bundesstaatsreform doch noch zu einem guten Abschluss kommen kann. Es bedarf dazu allerdings der Bereitschaft zu Kompromissen.

Der Bundesrat ist ja ebenfalls sichtbarer Ausdruck eines Kompromisses – eines Kompromisses, der am Beginn der Staatlichkeit Österreichs stand. Es ist der Kompromiss, Österreich als Bundesstaat einzurichten. In diesem Sinne bezeichnet auch der Verfassungsgerichtshof den Bundesrat als wesentliches Element des Bundesstaates, ein Element, das so wesentlich ist, dass seine Abschaffung eine Änderung der Grundprinzipien der Verfassung darstellen würde.

Als Kammer der Länder soll der Bundesrat auf Ebene der Gesetzgebung die Interessen der Länder wahrnehmen. Ich meine, diesem Anspruch kommt er auch nach, und zwar stärker, als dies vielfach dargestellt wird. Das Ganze ist nämlich mehr als die Summe seiner Teile. Deswegen sind auch die Interessen der Länder im Gesetzgebungsprozess mehr als die Summe der Teilinteressen aller Länder.

Der Bundesrat ist gut geeignet, diese Summe herzustellen, und die Debatten hier, die sich doch in vielem sehr wohltuend von den Debatten im Nationalrat unterscheiden, beweisen es. Dass der Bundesrat mit dem im Regelfall bloß suspensiven Veto eine nicht sehr große faktische Macht hat, ändert nichts daran, dass schon wegen der Existenz des Bundesrates die Länder und deren Interessen im Gesetzgebungsprozess durch den Nationalrat beachtet werden müssen.

Es ist daher betrüblich, dass von Seiten der Landeshauptleute im Rahmen der Bundesstaatsreform eine Abwertung des Bundesrates dahin gehend betrieben wird, dass sie die Verankerung der Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung fordern. Unbestritten ist die Sinnhaftigkeit dessen, dass sich die Länder koordinieren und dies im Rahmen von informellen Konferenzen, wie dies die Landeshauptleutekonferenz ist oder, als anderes Beispiel, durch die Landtagspräsidentenkonferenz erfolgt. Es ist aber unrichtig, den Sachverhalt so darzustellen, als ob die Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung verankert werden müsste, weil sie das einzige Länderorgan ist.

Im Übrigen wäre es den Mitgliedern der Landesregierung unbenommen – ich greife hier einen Vorschlag des Landesamtsdirektors der Steiermark, Herrn Universitätsprofessor Dr. Wielinger, auf –, dass sie den Bundesrat zum Forum ihrer Koordinationsbemühungen machen und damit ihre ebenfalls bloß faktische, nicht rechtliche Macht mit dem politischen Forum des Bundesrates vereinen.

Zurückkehrend zur angesprochenen Bundesstaatsreform: Es ist unbestritten, dass eine grundlegende Reform des Bundesstaates wünschenswert ist, eine Reform, in der man zu einer sinnhaften Verteilung der Kompetenzen auf Bund, Länder und Gemeinden kommt. Ich betone dies deswegen so, weil für uns Sozialdemokraten der Föderalismus nicht bei den Ländern endet, sondern die Gemeinden dabei immer mit zu berücksichtigen sind. Eine Bundesstaatsreform muss daher dazu führen, dass der Staat und die Verwaltung insgesamt bürgernäher werden und dass damit auch der Politikverdrossenheit entgegengewirkt wird.

Die erstmals 1994 mit der Regierungsvorlage vorgelegte Bundesstaatsreform erfüllt diese Zielsetzung leider nicht. Meiner Einschätzung nach kommt es zu einer minimalen Abrundung der Kompetenzbereiche, was die Gesetzgebungskompetenzen betrifft; tendenziell kommt es sogar zu einer noch größeren Zersplitterung. Im Übrigen erschöpfen sich die Kompetenzverschiebungen vor allem darin, dass die mittelbare Bundesverwaltung in weiten Bereichen abgeschafft wird.

Der ohnedies bereits bestehende und beklagte Vollzugsföderalismus wird noch drastisch verstärkt. Zu einer Verstärkung der Kompetenzen der Landtage und damit zu einer Verstärkung


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