Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 27

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Ich möchte aber auch etwas Positives dazu sagen: Es ist zunächst festzuhalten, dass die künftige Getränkesteuer an die Umsatzsteuer gebunden und damit dynamisiert wird. Da damit die Einnahmen der Gemeinden in der Höhe fixiert sind, kann man auch dementsprechend budgetieren. Auch werden den Gemeinden dadurch keinerlei Kosten für die Einhebung der Steuer entstehen, und es ist eine Regelung, die einem eine gewisse Rechtssicherheit gibt. All das ist positiv zu erwähnen.

Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden wird nach dem Durchschnitt der Jahre 1993 bis 1997 errechnet, und meines Wissens nach werden davon 80 Prozent refundiert. Als Bürgermeister möchte ich festhalten, dass mit dem Wegfall der Getränkesteuer als reine Gemeindesteuer auch ein kleines Stück Gemeindeautonomie verloren geht, denn das haben die Gemeinden bis jetzt autonom machen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mit dieser neuerlichen finanziellen Einbuße haben die Gemeinden sicherlich eine Schmerzgrenze erreicht, da sie schon, wie ich als Bürgermeister weiß, bei der letzten Steuerreform, die sicherlich positiv ist, ihren Beitrag geleistet haben. Durch diese können sie nämlich um 3 Milliarden Schilling weniger an Einnahmen lukrieren. Da heute auch noch die Werbe- und Ankündigungsabgabe auf der Tagesordnung steht, möchte ich bemerken, dass mich diese als Bürgermeister ganz besonders stark betrifft, weil es in meiner Gemeinde einen Privatsender gibt und wir dadurch Mittel lukrieren, die nun ebenfalls entfallen. Wenn ich dem heute zustimme, dann nur, indem ich mir auf die Zunge beiße und sage: Okay! Solidarität muss sein!

Zurück zur Getränkesteuer: Über diese künftige Aufteilung wird es sicherlich nochmals eine Diskussion geben, denn man wird sich die Gemeinden genau anschauen müssen – das wurde heute auch schon erwähnt. Mein Vorredner, Herr Dr. d'Aron, hat gesagt: Na ja, da müssen wir eben alles lukrativer machen! – Dazu muss ich sagen: Die Dinge im Tourismus – und da ist etwas passiert – passieren draußen in den Gemeindestuben. Dafür sind die Gemeinden zuständig. (Bundesrätin Haunschmid: Auch die Wirte!) – Ja, die machen das mit den Wirten zusammen. Da müssen die Infrastruktur passen und die finanziellen Voraussetzungen stimmen. (Bundesrätin Haunschmid: Da müsst ihr aber auch für die Wirte da sein!)

Da sind wir für die Wirte da! (Bundesrätin Haunschmid: Warum haben Sie das nicht dem früheren Finanzminister gesagt?) Ich möchte aber betonen – ich bitte, das nicht persönlich zu nehmen –: Dort, wo ich seit 9. März 2000 meine Getränke konsumiert habe, habe ich für kein Getränk weniger bezahlt als vorher, als noch Getränkesteuer abgeführt worden ist. Ich möchte da niemandem etwas unterstellen, aber wer hat denn den Rest von den 10 Prozent dann genommen? – Das möchte ich nur erwähnen! (Beifall bei der SPÖ.) Das muss man auch ganz offen und ehrlich sagen!

Weiters möchte ich betonen, dass die Gemeinden die Budgetmittel für Investitionen zurücknehmen müssen. Ich habe selbst in meiner Gemeinde schon einiges zurückgenommen, weil es uns, wie schon angesprochen, doppelt trifft, nämlich durch die Werbe- und Ankündigungsabgabe und auch durch die Getränkesteuer. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) Die Einnahmen, Herr Kollege, sind dadurch ganz sicher weniger geworden. Wir, die Gemeinden, sind auch darauf hingewiesen worden, dass wir alles, was im Budget bereits budgetiert ist, zurücknehmen sollen, weil es keine Deckung dafür gibt. Also so ehrlich müssen wir die Diskussion schon miteinander führen!

Ich möchte aber auch noch die aus der Vergangenheit resultierenden zukünftigen Probleme erwähnen. Die Causa Getränkesteuer wird uns nicht nur in der von mir geschilderten Form betreffen, sondern auch durch die vielen Berufungen gegen die Getränkesteuer. Ich kenne das von Kollegen und auch aus meiner Gemeinde.

Diesbezüglich ist mein Optimismus nicht sehr groß, weil man immer auf das europäische Urteil bezüglich der Rechtsbeihilfe hinweist. Das ist aber bis heute noch nicht geklärt. Wenn man heute schon meint, der Steuerberater ist die Rechtsbeihilfe, dann werden die Gemeinden übrig bleiben und zurückzahlen müssen.


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