Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Berichterstatter Hans Ager: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir schon gehört haben, stehen die Punkte 20 bis 25 unter einem zur Diskussion.

Die Berichte liegen schriftlich vor. Ich habe schon in den Ausschüssen das Vergnügen gehabt, die Thematik vorzutragen. Wenn Sie gestatten, werde ich mich in aller Kürze auf das Wesentliche beschränken.

Erstens: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zweitens: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über den Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung samt Annex.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Drittens: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit samt Anhängen und Schlussakte.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens den in Artikel 10 Abs. 2 dritter Satz, Artikel 14 Abs. 1 und 2, Artikel 16 Abs. 2 und Artikel 18 des gegenständlichen Staatsvertrages enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zweitens dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Viertens: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft samt Anhang.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Fünftens: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Und sechstens: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite