Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 117

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Zum Pflanzenschutzgesetz möchte ich auch etwas sagen. Es geht um den Wettbewerb. Es wurde von meinem Vorredner Koller schon sehr treffend gesagt, dass die Bauern dem Wettbewerb ausgesetzt sind und deshalb ein gerechter Preis und die Konkurrenzfähigkeit unheimlich wichtig sind. Parallelimporte bei Pflanzenschutzmitteln sind jetzt wesentlich leichter durchzuführen. Das dient sicher auch den Bauern, denn ich streite nicht ab, dass es dadurch natürlich auch möglich ist, dass die Pflanzenschutzmittel, wie ich schon gesagt habe, berechtigt billiger werden. Das bedeutet, dass in diesem Bereich der Preis, gleichzeitig aber auch die Konkurrenzfähigkeit mit den anderen EU-Ländern gewährleistet sind. Wir haben einen gerechteren Wettbewerb, wir befinden uns auf dem Binnenmarkt. Gleichzeitig – das möchte ich auch noch sagen – haben wir bessere Mittel zur Verfügung, ökologische Mittel, die besser verträglich sind und eine bessere Qualität für die Konsumenten sichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Zum Weingesetz möchte abschließend sagen, dass dieses Weingesetz immer wieder Diskussionen aufflammen lässt. Als praktizierender Bauer und praktizierender Weinbauer muss ich feststellen, dass auf Grund dieses Weingesetzes, das wir 1999 novelliert haben, in sehr vielen Bereichen ein weiterer Bürokratieabbau erfolgt. Es wurde schon darauf verwiesen, dass manches wesentlich einfacher wird und für den Konsumenten eine gleich bleibende, hervorragende Qualität unserer Produkte auch in Zukunft gewährleistet sein wird.

Der Bürokratieabbau ist sicher sehr wichtig. Beispielsweise entfällt ab 30. November die Erntemeldung.

Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese Agraränderungsgesetze sind ein Schritt in die richtige Richtung – auf der einen Seite in Richtung des Konsumenten, auf der anderen Seite in Richtung der Produzenten. Diese Gesetze sind richtungsweisend für die Zukunft.

Die Österreichische Volkspartei wird diesen Gesetzesbeschlüssen gerne ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

16.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Willi Molterer das Wort. – Bitte.

16.02

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte nur ganz kurz zum Agrarrechtsänderungsgesetz und zu den wichtigsten angesprochenen Fragen Stellung nehmen.

Erstens zum Wasserrechtsgesetz: Das Wasserrechtsgesetz ist ein effizientes Schutzgesetz, Herr Bundesrat, das das Ziel hat, dass das gesamte Grundwasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung steht. Wir haben einiges zu tun, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dieser Novelle wird es nun möglich, effizienter an die Zielerreichung heranzugehen. Warum? – Weil wir klar festhalten können, wo wir die Prioritäten setzen, und ich meine, dass wir auch die Verpflichtung haben, nicht nur das Schutzziel einzuhalten, sondern uns auch die Frage zu stellen: Wie können wir ein Ziel effizient erreichen und mit den vorhandenen Mitteln das Bestmögliche tun?

Daher stimmt es nicht, was Sie gesagt haben, nämlich dass es mehrere Schwellenwerte geben wird, sondern es wird eine Verordnung geben, in der ein Schwellenwert festgelegt wird, der im Übrigen in gleicher Höhe – das kann ich jetzt schon sagen – verordnet werden wird wie bisher, nämlich bei Nitrat etwa mit 45 Milligramm, also unter dem Grenzwert des Trinkwassers, Herr Bundesrat!

Zweitens: Durch die Verordnungen des Bundes und der Länder sind sehr klare Spielregeln vorgesehen, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Fläche tatsächlich zu erfolgen hat.

Drittens bekenne ich mich zu folgendem Prinzip – wenn das im Widerspruch zu Ihrer Meinung steht, soll dieser Widerspruch klar herausgearbeitet werden –: Für mich gilt: freiwillige Maß


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