Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 157

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(Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich kenne Ihre Argumente! Dann wird immer die Produktivität genannt und gesagt: Gemessen an der Produktivität liegen wir absolut gut mit den Arbeitskosten. – Bei uns gibt es aber auch zahlreiche kleinstgewerbliche Betriebe und einen großen Dienstleistungsbereich, der Gott sei Dank auch in Österreich im Wachsen begriffen ist, und genau hier gilt es mit der Lohnnebenkostensenkung anzusetzen! Das ist das Gebot der Stunde! Und ich füge hinzu: Das ist erst der Beginn einer Lohnnebenkostensenkung, aber auf Grund des Regierungsübereinkommens werden Gott sei Dank noch weitere Lohnnebenkostensenkungen folgen!

Was Sie nicht dazu gesagt haben ist, dass es mit der Beendigung beziehungsweise dem Auslaufen des Entgeltfortzahlungsfonds auch zu einer Erleichterung im Verwaltungsbereich der Sozialversicherungsanstalten gekommen ist. Auch dort wird es entsprechende Erleichterungen und ein Einsparungspotenzial geben.

Kollegin Haunschmid hat bereits angeschnitten, dass es uns gelungen ist, einen erhöhten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer zu bewerkstelligen. Auch das ist ein Gebot der Stunde! Gerade ältere Arbeitnehmer, die nicht geschützt sind, werden nach wie vor freigesetzt. Diesbezüglich wird auch ein Umdenken der Betriebe erforderlich sein. Außerdem muss der Stellenwert des älteren Arbeitnehmers in der betrieblichen und beruflichen Laufbahn gefördert werden. – Bitte nehmen Sie auch das zur Kenntnis, auch wenn Sie es nicht hören wollen!

Abschließend kann ich sagen: Wir sind stolz auf dieses Gesetz, und wir sind auch stolz darauf, dass uns dessen Schaffung so rasch gelungen ist. Das beweist einmal mehr, dass diese Regierung Reformen anpackt, die bisher nicht möglich waren. Aber nicht nur das: Diese Reformregierung schafft auch Reformen, und darum geht es letztendlich. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass das der erste Schritt ist. Sie werden sich noch wundern, welche weiteren Schritte folgen werden. (Rufe bei der SPÖ. – Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.49

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse, welche getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Konecny und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diesen Antrag eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit.

Der Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.


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