Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 69

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gliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Poststrukturgesetz und das Bundesbahngesetz 1992 geändert werden sowie das Bundesbahn-Pensionsgesetz geschaffen wird (Pensionsreformgesetz 2000) (175 und 259/NR sowie 6163 und 6175/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (Sozialrechtsänderungsgesetz 2000),

ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird, und schließlich

ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Poststrukturgesetz und das Bundesbahngesetz 1992 geändert werden sowie das Bundesbahn-Pensionsgesetz geschaffen wird (Pensionsreformgesetz 2000).

Die Berichterstattung über die Punkte 4 bis 5 hat Frau Bundesrätin Mühlwerth übernommen. Ich darf sie um die Berichte bitten.

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen in Bezug auf das Sozialrechts-Änderungsgesetz zum Tagesordnungspunkt 4. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf Ihnen daher zur Kenntnis bringen, zu welchem Ergebnis der Ausschuss gekommen ist.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch bezüglich des nächsten Tagesordnungspunktes liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen schriftlich vor. Ich darf das Ergebnis, zu welchem der Ausschuss gelangt ist, bekannt geben.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

(Die Bundesräte Gstöttner, Schicker, Prähauser, Meier und Konecny stellen insgesamt sechs Tafeln in weiß, signalgrün und signalrot auf ihre Pulte in der ersten Reihe. Die Tafeln tragen – von links nach rechts gereiht – folgende Aufschriften:

Eingriff in bestehende Pensionen

0,8 % = Pensionssicherungsbeitrag ab 1. Oktober 2000


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