Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 94

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Frau Bundesrätin Pühringer! Sie haben beklagt, dass das Maßnahmenpaket keine Einsparungen bringen wird. Der Zuwachs wird durch die gesetzten Maßnahmen in etwa halbiert werden.

Natürlich steht der Plan, dass wir Beamten-Dienstposten nicht mehr nachbesetzen, um einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung zu leisten, in einem gewissen Widerspruch dazu, dass ich das Pensionsalter hinaufsetze. Aber es sollte doch ein Schritt im System gesetzt werden, dass wir alle generell länger arbeiten müssen. Und davon hätten wir keine Berufsgruppen ausnehmen können. Natürlich steht das in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der betriebswirtschaftlichen Forderung, dass ich quasi einen Abbau erreichen will. Aber wir haben diese eine Bestimmung mit der amtsseitigen Pensionierung aus diesem Grund hineingekommen, damit man in dem Fall, wenn Dienststellen aufgelöst werden, wenigstens mit 61,5 Jahren eine Pensionierung aussprechen kann.

Die Bezugskürzung nach sechs Monaten ist gerechtfertigt, obwohl sie eigentlich mit der Pensionierung nichts zu tun hat. Es hat aber in gewissen Bereichen – da kann ich auch aus Erfahrung aus meiner früheren Tätigkeit sprechen –, in gewissen Verwaltungsbereichen die Übung gegeben, dass man vorher quasi ein Krankenstandsjahr angetreten hat. Diese Situation ist jetzt etwas besser geworden, weil schon einschlägige Bestimmungen getroffen wurden. Aber es gibt noch immer Fälle, bei denen die Dienstbehörde von sich aus nichts macht, keine Gesundenuntersuchung, keine Krankenuntersuchung einleitet, und diese Bestimmung soll jetzt einen gewissen Druck auslösen: Es soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Klarheit darüber bestehen, ob der Betroffene krank ist, und welche Maßnahmen für die Gesundung oder eine Pensionierung gesetzt werden können. In diesem Sinne hilft die Bestimmung.

Der Dienstunfall ist jetzt von der Abschlagsregelung ausgenommen – das sollte eine dauerhafte Lösung sein. Wenn in einer Übergangsbestimmung ein Fehler passiert sein soll, dann werden wir uns das genau ansehen; es war auf jeden Fall als Dauerbestimmung und nicht als eine vorübergehende Bestimmung gedacht. Wenn so etwas passiert ist, tut es mir Leid. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.59

Präsident Johann Payer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Karl Boden zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhaltes zu beschränken.

Ich erteile Herrn Bundesrat Karl Boden das Wort. – Bitte.

14.59

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte folgende Behauptung richtig stellen: Dass die Gewerkschaft der Eisenbahner nicht verhandelt hat, ist falsch. – Frau Vizekanzlerin! Sie werden mir das bestätigen.

Herr Verkehrsminister Schmid hatte ein Verhandlungsmandat für die Gespräche mit den Eisenbahnern. Er hat zwar keine Entscheidungskraft gehabt, er musste wegen jeder Sache Sie fragen, aber er hatte ein Verhandlungsmandat. (Bundesrat Konecny: Das nennt man Ministerverantwortlichkeit!) Er hatte ein Verhandlungsmandat, und die Gewerkschaft der Eisenbahner hat verhandelt. (Beifall bei der SPÖ.)

15.00

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile ihm dieses.

15.00

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Gestatten Sie mir, noch einmal die Ausgangssituation, wie sie sich für Österreich darstellt, vorzutragen, sodass wir von demselben reden. Ich möchte


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