Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 153

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gescheit, dass Herr Kollege Molterer für Futtermittel und Frau Kollegin Sickl für Fleisch zuständig ist. Vielleicht kann man sich dort eine Kompetenzzusammenlegung überlegen, weil damit eventuell auch die Exekutierung und Durchführung der Gesetze gescheiter erfolgen könnte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steinbichler: Frau Kollegin!)

19.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Franz Koller. Ich erteile ihm das Wort.

19.44

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte zu zwei veterinärmedizinischen Anliegen Stellung nehmen. Die eine Stellungnahme betrifft die Rinderkrankheiten, die andere die Schlachttier-Untersuchungen.

Das Tiergesundheitsgesetz enthält Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben. Die Bangseuche, Rinderleukose sowie die Rindererkrankungen IBR und IPV sind per Gesetz geregelt. Das Tiergesundheitsgesetz ermächtigt auch den Bundeskanzler und die Landeshauptleute, Verordnungen zu erlassen.

Besonders wichtig wäre es, eine gezielte Bekämpfung der BVD – einer muskulären Erkrankung von Rindern – durchzuführen. Große Exportchancen für Rinder würden sich bei einem österreichweiten BVD-freien Bestand ergeben. Die skandinavischen Länder sind BVD-frei, daher würden besonders Norwegen, aber auch Schweden gute Rinderpreise bezahlen. Auch innerhalb der EU könnten wir einen hohen Level erreichen und dadurch einen Schutz gegenüber anderen Staaten aufbauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt seit einiger Zeit einen vertragslosen Zustand zwischen den Tierärzten und den Schlachthöfen über die Schlachttier-Untersuchungen, die sogenannte Beschau. Eine EU-Richtlinie schreibt die Gebühren genau vor, zum Beispiel bei Rindern 4,5 Euro. Damit sind die Tierärzte noch einverstanden. Aber bei Schweinen sind es 1,3 Euro – das sind 18 S und einige Groschen –, und das ist den Tierärzten zu wenig. Die Schlachthöfe beharren auf diesen Richtpreisen, aber den Tierärzten ist es, wie gesagt, viel zu wenig.

Die Tierärzte berufen sich auf die Richtlinie, nach der Mehrkosten verrechnet werden könnten, wenn Uneinheitlichkeit bei den Schlachttieren entsteht, bei Verzögerung der Schlachttier-Anlieferung, bei Verzögerung der Schlachtung der Tiere und bei Mehrkosten durch besondere Wegzeiten. Bei uns in der Steiermark sollte der zuständige Landesrat Erich Pöltl die Gebühren für die Fleischbeschau per Verordnung regeln. Er tat dies nicht – mit dem Ansinnen, er wolle ein Gutachten einholen. Dieses liegt bis heute nicht vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Probleme, wie ich gehört habe. Ich befürchte, dass die Schlachtbetriebe Lobbyismus betreiben, ihre Stärke gegenüber den Tierärzten ausspielen und diese dann alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dies geschieht dann auf dem Rücken und zu Lasten der Bauern. Ich ersuche hier um Vernunft, dass eine für alle akzeptable Lösung herauskommt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einem weiteren Debattenbeitrag hat sich Herr Bundesrat Leopold Steinbichler gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

19.47

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu Kollegin Trunk möchte ich noch gern eine kurze Anmerkung vorbringen. Ich denke, das ist aus Verständnisgründen, weil jetzt gerade Urlaubs- und Reisezeit ist, besonders passend.


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