21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (183 und 236/NR sowie 6187/BR der Beilagen)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, geändert wird (182/A und 237/NR sowie 6188/BR der Beilagen)
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.Es sind dies:
ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird,
ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, und schließlich
ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, geändert wird.
Die Berichterstattung über diese Punkte hat Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth übernommen. Ich bitte sie darum.
Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 20 betreffend das Krankenanstaltengesetz liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 21 betreffend das Dentistengesetz: Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 22 betreffend das Ärztegesetz: Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.
Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Maria Grander das Wort. – Bitte.
19.52
Bundesrätin Maria Grander
(ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Im Zusammenhang mit dem Thema Krankenanstaltengesetz möchte ich feststellen, dass das KAG in der Kurzform die Rahmenbedingungen schafft, und ich möchte in einigen Punkten auf die Krankenpflege eingehen.Trotz der gesetzlichen Regelungen gibt es über einzelne Punkte immer wieder heiße Diskussionen, besonders über den Bereich der Pflege, vor allem was den gehobenen Dienst im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege betrifft. Hier werden immer wieder von anderen Berufsgruppen Rationalisierungsmaßnahmen vorgeschlagen, und es werden solche auch durchge
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