Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 200

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Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft. Der Inhalt dieses Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ... (Unruhe im Saal.)

Präsident Johann Payer (das Glockenzeichen gebend): Kolleginnen und Kollegen! Das ist unerträglich, man versteht den Berichterstatter nicht! Ich bitte Sie wirklich um mehr Disziplin. – Bitte, Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Franz Wolfinger (fortsetzend): Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile dieses.

22.48

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich konnte auf sein UVP-Gesetz stolz sein. Es war ein gutes Gesetz, auch wenn es manchmal etwas mühsam war, die entsprechenden Genehmigungen zu erreichen. Dass dies oft mühsam war, hat aber auch dazu beigetragen, dass erstens die Umwelt optimal geschützt worden ist und dass zweitens auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte hatten.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Beides wird mit der vorliegenden Änderung aufgeweicht – um es einmal so salopp zu formulieren. Es entsteht ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Beteiligung der Bürger.

Es wird das vereinfachte Verfahren eingeführt. Das hört sich zwar sehr gut an, aber was ist dieses vereinfachte Verfahren? – Gemeint ist damit, dass zum Beispiel bei der Massentierhaltung auch die Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe unter dieses vereinfachte Verfahren fallen, wenn sie unter einer bestimmten Größe liegen. Es gibt dann bei solchen Betrieben kein UVP-Gutachten mehr. Das Kernstück der Prüfung ist also nicht mehr vorhanden.

Die Behörde allein entscheidet über die Umweltauswirkungen derartiger Betriebe. Drei Viertel aller Großbetriebe, meine Damen und Herren, werden künftig in diesem vereinfachten Schnellverfahren geprüft werden.

Dazu werden dann auch noch die Schwellenwerte drastisch angehoben. Da geht es zum Beispiel um die Gentechnikanlagen: Auch da gibt es bis zur Sicherheitsstufe 3 nur das vereinfachte Verfahren. Auf Anlagen für organische Grundchemikalien bis zu 150 Tonnen ist ebenfalls das vereinfachte Verfahren anwendbar. – Dazu ist anzumerken, dass die weltgrößte Anlage auf 180 Tonnen ausgerichtet ist!

Meine Damen und Herren! Es ist eben einfacher, wenn man sich nicht mehr mit Bürgerinitiativen auseinander setzen und herumstreiten muss. Es ist überhaupt einfacher, wenn man mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu sprechen braucht.

Dass die ÖVP diese Änderungen will, ist mir klar. Da geht es um die Wirtschaft, und diese hat sich hier immer noch durchgesetzt.

Was mir nicht mehr so klar ist, ist das Verhalten der FPÖ, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen. Ich erinnere mich noch an die letzten hier im Haus zu diesem Thema geführten Diskussionen zurück, und da haben Sie ganz vehement die Bürgerbeteiligung eingefordert. Es war Ihnen da


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