Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 222

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir werden – das wird vielfach nicht bedacht, und das bitte ich Sie deshalb auch zu sehen – einen zusätzlichen Rechtsschutz zu dem, was wir bisher bereits gehabt haben – dem vorbildhaften Rechtsschutz der §§ 88 und 90 –, schaffen, der zusätzlich eine begleitende Kontrolle der Sicherheitsexekutive bringen wird. Im Rahmen der begleitenden Kontrolle kann der Rechtsschutzbeauftragte jederzeit – das heißt, auch im laufenden Verfahren – eingeschaltet werden und sich selbst einschalten. Die begleitende Kontrolle bringt mehr an Flexibilität und eine enge Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten in die Sachlage selbst. Die Regelung ist praxisnahe gestaltet.

Da in einigen Debattenbeiträgen die Beauftragung durch den Innenminister angesprochen wurde, darf ich Ihnen aus der gängigen Praxis des derzeit bestehenden Rechtsschutzbeauftragten, der derzeit vom Justizminister beauftragt zu werden hat und diesem Bericht zu erstatten hat, den Effekt dieser Situation schildern: Der Innenminister, weil die Bestimmungen hier nicht ganz klar sind, bekommt nicht einmal den Bericht dieses Rechtsschutzbeauftragten zu lesen und kann damit auch nicht auf etwaige Vorkommnisse reagieren! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht praxisnahe, und das ist auch nicht im Sinne der Anwaltschaft für den Bürger! Daher ist es sinnvoll, notwendig und richtig, dass der Rechtsschutzbeauftragte vom Innenminister bestellt wird, ihm auch Bericht erstattet und der Innenminister auch dem entsprechenden Ausschuss des Parlamentes entsprechend Bericht zu erstatten und Rede und Antwort zu stehen hat. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Zum Zweiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen die Gutachten, die Verfassungsrechtler hiezu vorgelegt haben, zur Kenntnis bringen: Der Rechtsschutzbeauftragte ist nicht in die Verwaltung integriert, er führt nicht die Verwaltung; er macht vielmehr gegen die Verwaltung gerichtete Rechte, wie Antrags- und Beschwerderechte, geltend.

Er prüft begleitend, ob Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt sind oder Rechte Betroffener verletzt werden würden. Die eigenständige Beurteilungsbefugnis des Innenministers und seine Leitungsbefugnis gegenüber den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bleibt völlig unberührt. Eine Bindung ist nicht gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, das auch in Ihrer Würdigung des Sachverhaltes mit einzubeziehen.

Verehrter Vorredner! Ich bin tief betroffen – ich sage das sehr offen –, dass Sie mir als Innenminister Missbrauch vorwerfen. Ich bitte Sie, diesen Vorwurf entweder zu präzisieren oder zurückzunehmen. Ich habe es, glaube ich, wie niemand in dieser Republik nicht verdient, vor einem hohen Gremium wie dem Bundesrat des Missbrauchs und autoritärer Züge geziehen zu werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich das mit aller Kraft zurückweise und dass ich hier darum ersuche, dass Sie das klarstellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist, mit Verlaub, ein Vorwurf, den ich nicht gerne auf mir sitzen lassen würde. Daher ersuche ich Sie in aller Form, diese beiden Vorwürfe zu präzisieren oder sie zurückzunehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich darf in gebotener Kürze und in Anbetracht der Zeit auf zwei Punkte hinweisen, die in dieser Novelle – neben den diskutierten Punkten – ebenfalls angesprochen werden.

Was den 1999 geschaffenen Identitätsausweis betrifft, wird hier dem Datenschutzrat Rechnung getragen und daher in Richtung der Empfehlungen des Datenschutzrates eine Weiterentwicklung vorgesehen.

Im § 54 betreffend Observation haben wir den Wünschen der Justiz Rechnung getragen und eine Einschränkung auf Verbrechen mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe vorgenommen.

Ich möchte auch meinen Dank aussprechen. Zuerst möchte ich jenen Beamtinnen und Beamten herzlich danken, die sich jahrelang bemüht haben, sachgerecht und der Praxis sowie den notwendigen Voraussetzungen für die Polizei entsprechend Vorschläge zu verwirklichen und diese immer wieder dem jeweiligen Bundesminister, den Parlamentsausschüssen und auch dem Bundesratsausschuss vorzutragen. Ich danke ihnen herzlich für ihre Beharrlichkeit, und ich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite