Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 25

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Autos zu schützen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Dipl.-Ing. Missethon.  – Bundesrat Schöls: Das ist das Problem! ... Führerschein ... fahren!)

In demokratischer Kultur werden Sie es erlauben, dass ich aus meiner Sicht zu fünf Aspekten dieser Ambulanzgebühr Stellung beziehe. Auch ich bin der Meinung, dass es demokratischer wäre und vielleicht Veränderungen ermöglichen würde, würden wir uns in einem anderen Rahmen als in einer Schlussdebatte, kurz vor der Abstimmung, gegenseitig unsere Argumente referieren.

Der erste Punkt ist – das ist Ihnen nicht unbekannt, denn die meisten von Ihnen kommen aus Bundesländern mit einer sehr ländlicher Struktur, auch Herr Minister Haupt weiß es! –, dass es meiner Ansicht nach zu hinterfragen ist, ob die Gebühr angesichts der Dichte der niedergelassenen Ärzte und Fachärzte in den ländlichen Regionen wirklich gerechtfertigt sind. Im Vergleich mit den Städten Villach oder Klagenfurt sind Menschen etwa in der Region des Ministers, in Spittal, oder in meiner, in Finkenstein – darüber gibt es nichts zu diskutieren! – benachteiligt. Wenn es nicht auch dort an Sonn- und Feiertagen eine Betreuung durch niedergelassene Ärzte sichergestellt ist – in Spittal etwa haben wir, wie wir wissen, ewig lang gebraucht, bis sich dann irgendwann einmal ein Augenarzt niedergelassen hat ... (Widerspruch von Bundesminister Mag. Haupt. )  – War es nicht der Augenarzt? (Bundesminister Mag. Haupt: Nein!) Welcher Arzt war denn das, für den wir sechs Jahre lang gekämpft haben? (Bundesminister Mag. Haupt: Hermagor! Und drei ...!) Entschuldigung, ich habe Spittal mit Hermagor verwechselt, Verzeihung!

Das heißt, Menschen in der ländlichen Region finden insbesondere am Wochenende keine ärztliche Betreuung. – Wohin sonst sollen sie gehen als in ein Krankenhaus? – Das ist eine Benachteiligung! Aber auch wenn dieses Gesetz heute beschlossen wird, so darf es doch bitte auch für die Regierungsparteien nicht verboten sein, über diese Benachteiligung nachzudenken und in der Folge Verbesserungen anzustreben. Die SPÖ wird dabei sein!

Der zweite Punkt betrifft die Ausnahmeregelung für schwangere Frauen. – Auch diesbezüglich haben die Regierungsfraktionen meiner Meinung nach die Verpflichtung, Aufklärungsarbeit zu leisten. Ich habe mir das genau angeschaut: Ich war sehr froh darüber, dass laut Zeitungsberichten Kinder und Schwangere von der Gebühr ausgenommen sind. Nur leider stimmt es so nicht! Ausgenommen sind schwangere Frauen, die auf Grund einer Erkrankung, die direkt auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist, die Ambulanz aufsuchen. Das heißt: Eine schwangere Frau in Österreich, die glaubt, dass sie, wenn sie sich in die Hand schneidet und die Ambulanz aufsucht, keine Gebühr zu zahlen hat, irrt leider.

Man sollte klar und offen – ganz im Sinne des Kollegen Weilharter, der gemeint hat, da werden Verwirrung und Verunsicherung gestiftet – diesen ausgenommenen Personengruppen sagen, dass sie bei einer Erkrankung, die der Schwangerschaft zuzuschreiben ist, befreit sind, für den Fall aber, dass sie sich den Fuß brechen oder in die Hand schneiden oder eine andere Erkrankung haben und die Ambulanz aufsuchen, nicht.

Der dritte Punkt ist, darüber nachzudenken, ob es – weil wir, und zwar alle Parteien, in bildungspolitischen Debatten immer wieder eine Gleichstellung aller jungen Menschen, die sich in Ausbildung befinden, einfordern – gerecht ist, dass – ich will da nicht eine Personengruppe gegen die andere ausspielen, sondern ganz einfach hinterfragen – meine Tochter als Schülerin oder als Studentin in Ausbildung, als die sie bei mir mitversichert ist, davon ausgenommen ist, aber ein in Ausbildung befindliches Lehrlingsmädchen nicht davon befreit wäre. Ich frage mich, ob das Gesetz in Hinsicht auf Kinder und Jugendliche gerecht ist. Ich finde, es ist nicht gerecht!

Der vierte Punkt, den ich ansprechen möchte – ich bin keine Expertin, daher brauche ich etwas länger, wenn ich mich damit auseinander setze –, ist, dass die Bevölkerung in Österreich vernimmt, dass die Gebühr 250 S ausmacht, und das ist es jetzt! Das ist es aber nicht! Ich muss Ihnen sagen, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass es in Bezug auf die Kostenanteile der verschiedenen Versicherten und deren Angehörigen eklatante Unterschiede gibt, nämlich den Unterschied, dass Menschen, die der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zugehören, 151 S


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