Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 52

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Berichterstatter Horst Freiberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) ist allen Kolleginnen und Kollegen schriftlich zugegangen. Ich erspare mir und Ihnen die Verlesung.

Ich komme nun zum Beschlussantrag: Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Fasching. – Bitte.

12.35

Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ist es eine besondere Ehre, dass ich bei meiner ersten Rede im Bundesrat zu genau jenem Thema sprechen darf, das ich selbst im Landtag mitverhandelt habe, nämlich zum Thema Patientenanwalt und dem Antrag betreffend die Patientencharta.

Auf Grund der vorliegenden Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Burgenland gemäß Artikel 15a des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes werden die Patientenrechte sichergestellt.

Patientenrechte gelten als typische Querschnittsmaterie, welche über eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen verstreut sind. Diesen Kompetenzdschungel gilt es zu durchschlagen und eindeutige Verpflichtungen und Aufgaben festzulegen. Von Seiten des Burgenlandes begrüße ich eindeutig diesen Staatsvertrag.

In der Patientencharta werden sowohl ärztliche als auch pflegerische Leistungen, weiters Leistungen aller im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen sowie kurative und Vorsorgemaßnahmen erfasst. Als Grundsätze, meine Damen und Herren, sind der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten, die Wahrung ihrer Menschenwürde und Diskriminierungsverbote vorangestellt.

Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit Kranken und Schwachen umgeht. Diesen Menschen soll verstärkt unsere Zuwendung gelten. Mit der Patientencharta ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

Wir sind gegen eine medizinische Zweidrittelgesellschaft. Durch die Patientencharta wird ein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen durch eine klare Absprache vermieden. Die österreichische Charta über die Rechte der Patienten und die Qualität in der Gesundheitsvorsorge sind beispielhaft.

Meine Damen und Herren! Auf einzelne Punkte möchte ich näher eingehen, da bereits in der Vergangenheit und auch in Zukunft zu diesem Thema kontroverse Standpunkte von den politischen Parteien eingenommen werden.

Ein wesentlicher Punkt scheint die Verpflichtung zu sein, ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Organisationsstrukturen in den Krankenhäusern sind so zu gestalten, dass ein Abschiednehmen in einem humanen, menschenwürdigen Umfeld möglich ist. Wir wollen aber kein Aufweichen der Moral und Menschen am Lebensende nach ihrer Nützlichkeit betrachten, deshalb sind wir strikt gegen eine gesetzliche Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Wir sollten die Angst vor dem Tod verlieren und lernen, damit richtig umzugehen, und den Hospiz-Gedanken im Besonderen fördern.


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