Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 54

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Rechte des Patienten im Besonderen auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Patienten verankert. Letzterem kommt besondere Bedeutung zu in jenen Fällen, in denen Patienten auf Grund der Umstände nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

Ausdrücklich begrüße ich auch die Festschreibung im Artikel 25, demnach unmündigen Minderjährigen bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres bei einem stationären Aufenthalt auf Wunsch, sofern räumliche Gründe nicht entgegenstehen, die Mitaufnahme einer Begleitperson zu ermöglichen ist. Kinder bedürfen in allen Lebenslagen eines besonderen Schutzes. Es kann daher diese Regelung dazu beitragen, die psychische Belastung eines Kindes bei einem Spitalsaufenthalt so gering wie möglich zu halten.

Im Lichte manch anderer gesetzlichen Bestimmungen kommt auch dem Inhalt des zweiten Abschnittes eine besondere Bedeutung zu. Demzufolge erfordert die Gleichbehandlung der Patienten, dass der Zugang zu notwendigen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens oder Ähnliches möglich ist. Herr Staatssekretär! Ich denke doch, dass die Einführung der Ambulanzgebühr hiebei schon als erster Verstoß des Bundes gesehen werden kann.

Durch die Unterzeichnung dieser 15a-Vereinbarung verpflichten sich der Bund und das Land Burgenland wechselseitig zur Sicherstellung der darin festgelegten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

Geschätzte Damen und Herren! Gesundheit ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen schlechthin und bedeutet mehr als nur Freisein von Krankheit, nämlich seelisches und soziales Wohlbefinden und damit höchste individuelle Lebensqualität. Die sichere und systematische Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsangebotes und der Qualität des Gesundheitswesens muss daher einen zentralen Stellenwert einnehmen.

Das Burgenland befindet sich auf dem besten Weg, seinen Bürgerinnen und Bürgern heute und auch in Zukunft eine moderne, bedarfsgerechte und leistungsfähige Gesundheitsvorsorge anbieten zu können. In jedem Gesundheitssystem ist jedoch der behandlungs- und heilungssuchende Patient der schwächere und daher der schutzbedürftige. Und dessen Rechte gilt es abzusichern.

Der Burgenländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 26. April 2001 einstimmig die Annahme der Patientencharta beschlossen und damit ein ausdrückliches landespolitisches Bekenntnis in Richtung Absicherung und Verstärkung von Patientenrechten gegeben. Da die Zusammenarbeit zwischen Bund und dem Land Burgenland für beide Seiten Vorteile mit sich bringt, werden wir seitens der sozialdemokratischen Fraktion der vorliegenden Vereinbarung unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Aspöck. – Bitte.

12.46

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir Freiheitlichen bisher noch darauf verzichtet haben – wir werden es sicher nachholen –, auch aus dem Burgenland einen Bundesrat zu entsenden (allgemeine Heiterkeit bei der SPÖ), habe ich vom Klub die Ehre erhalten, in dieser Angelegenheit kurz das Wort zu ergreifen.

Frau Kollegin Schlaffer! Sie brauchen keine Angst zu haben, Sie lagen falsch in der Vermutung, dass ich meine an und für sich nur sehr kurz beabsichtigte Wortmeldung in eine Lobeshymne auf Jörg Haider ummünzen möchte. Ich möchte nur eines auf eine Bemerkung, die Sie gemacht haben, nämlich: Burgenland ist ein sozialdemokratisches Bundesland!, erwidern: Genau das sind die Dinge, die wir ändern wollen. Wir wollen keine sozialdemokratischen, und wir wollen keine ÖVP-Bundesländer und wir wollen keine FPÖ-Bundesländer! Kärnten soll den Kärntnern gehören (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), und es soll ein Bundesland nicht danach


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