Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 60

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Sie haben zum Schluss Ihrer Ausführungen bekundet, dass der ÖGB für den Weltwirtschaftsgipfel in Salzburg eine Demonstration anzumelden gedenkt. Das ist absolut nicht richtig. Der ÖGB wird dort mit keiner Demonstration "vertreten" sein. Ich möchte das richtig stellen: Der ÖGB wird dort sehr wohl auf die Gefahren des Kapitalismus aufmerksam machen, indem am ÖGB-Haus ein entsprechendes Transparent befestigt wird. Das ist das Einzige, woran wir uns beteiligen, und dazu möchte ich noch sagen, dass die Exekutive Gast im ÖGB-Haus ist, weil sie dort ihren Stützpunkt haben wird. – Das ist die ganze Beteiligung des ÖGB, wobei wir ... (Bundesrat Schöls: ... Gewerkschaftsmitglieder, weil wir ja gut organisiert sind!) So ist es, Kollege Schöls, deshalb machen wir das auch gerne. Ich wollte das nur richtig stellen.

Wir haben uns genau aus dem Grund, weil wir doch fürchten, dass es zu Ausschreitungen kommt, dort nicht beteiligt, wobei ich natürlich schon dazu sagen möchte, dass wir als ÖGB und als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei solch einem Gipfel gerne auf die Gefahren des Kapitalismus aufmerksam gemacht hätten. Aber aus besagten Gründen tun wir es nicht, und deshalb diese Klarstellung. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht) (578 und 608/NR sowie 6367/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Himmer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Nachdem ich Kollegen Himmer nicht im Saal sehe, bitte ich die Vorsitzende des Ausschusses um den Bericht.

Berichterstatterin Uta Barbara Pühringer: Ich nehme gerne die Rolle des Berichterstatters an und bringe den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht), zur Kenntnis.

Der Vertrag von Maastricht enthält in seinen Artikeln 102a bis 109m die Grundlagen der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Einführung einer einheitlichen Währung. Ausgehend davon und in Zusammenhang mit dem vom Rat in Madrid festgelegten Rahmen – "Madrid-Szenario" – erfolgt die Vollendung der Währungsunion sowie die Währungsumstellung selbst in einem mehrstufigen Verfahren.


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