Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 131

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 20 und 21 hat Herr Bundesrat Reisenberger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Harald Reisenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Da der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, schriftlich vorliegt, erspare ich uns die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Ing. Klamt übernimmt den Vorsitz.)

Da der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden, schriftlich vorliegt, erspare ich uns ebenfalls die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Paul Fasching. Ich erteile es ihm.

18.00

Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1. Juli 1993 ist in Österreich eine umfassende neue Regelung der Vorsorge für pflegebedürftige Personen in Geltung. Wir haben erstmalig in unserer Gesellschaft Verantwortung für das Risiko, pflegebedürftig zu sein oder pflegebedürftig zu werden, angenommen. Dieses Pflegegeldgesetz wurde damals als eines der dringlichsten sozialpolitischen Anliegen der Gegenwart bezeichnet, und ich glaube, diese Aussage ist noch heute aktuell. Es gibt mehr als 270 000 Bundespflegegeldbezieher in ganz Österreich.

Eine der wichtigsten Änderungen in dieser Regierungsvorlage ist der Entfall der Altersgrenze. In Zukunft soll die Zuteilung von Pflegegeld mit Rechtsanspruch bereits ab der Geburt ermöglicht werden, dies war bislang nur im Wege eines Härteausgleiches möglich. Wir wollen, dass die betroffenen Personen nicht Bittsteller sind, sondern dass klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, wer wann und in welchem Ausmaß ein Pflegegeld erhält.

Die Regierung verbessert laufend unser Sozialsystem, und trotzdem spricht die Opposition von Sozialabbau. Der Wegfall der Altersgrenze ist unbestritten eine soziale Verbesserung vor allem


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