Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 110

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Meine Damen und Herren! Wir haben damals im Rahmen der Diskussion zum Bericht des oberösterreichischen Landeshauptmannes und zur dringlichen Anfrage zwei Entschließungen angenommen, die ich jetzt wieder in Erinnerung rufen will.

Die Entschließung des Bundesrates vom 12. Oktober 2000, angenommen anlässlich der Debatte zur Erklärung des Landeshauptmannes von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer zum Themenkreis Kernkraftwerk Temelin und die Situation in Oberösterreich beinhaltet insgesamt sieben Punkte – ich zitiere –:

"1. Ohne abschließende Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerkes Temelin darf die Inbetriebnahme nicht weiter vorangetrieben werden.

2. Einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels und des Umweltkapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin, wie im Gemeinsamen Standpunkt der Union gefordert, kann von Seiten Österreichs nicht zugestimmt werden.

3. Eine Einbindung Österreichs und der anderen betroffenen Nachbarstaaten in alle weiteren UVP-Verfahren, insbesondere eine Gesamt-UVP nach europäischen Standards zu Temelin durch die tschechischen Behörden sowie eine umgehende Ratifizierung der Espoo-Konvention über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das tschechische Parlament ist dringend erforderlich.

4. Die Klärung aller offenen Sicherheitsfragen wie beispielsweise Erdbebensicherheit oder Sicherung gegen andere Katastrophenfälle ist von den zuständigen tschechischen Behörden weiterhin mit Nachdruck einzufordern.

5. Eine Bewertung des KKW Temelin durch eine unabhängige europäische Expertenkommission ist einzufordern. Die Nominierung solcher Experten könnte zum Beispiel durch die Europäische Kommission erfolgen.

6. Auf europäischer Ebene sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen tschechische Atomstrom-Exporte in den EU-Raum geltend zu machen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um tschechische Atomstrom-Exporte nach Österreich zu unterbinden.

7. Verbindliche europäische Normen für ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit sind in den entsprechenden EU-Gremien anzustreben."

In der zweiten Entschließung gab es insgesamt vier Punkte:

"1. Die Bundesregierung wird ersucht, auf nationaler und europäischer Ebene alles zu unternehmen, um eine endgültige Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Temelin zu verhindern. Mit der Republik Tschechien sind erneut Verhandlungen aufzunehmen, in denen einerseits im Rahmen der Energiepartnerschaften von Seiten Österreichs Hilfe beim Ausstieg angeboten werden sollte, andererseits eine internationale Umweltverträglichkeitsprüfung erneut einzufordern ist.

2. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um tschechische Atomstromexporte nach Österreich zu unterbinden.

3. Die Landesregierungen werden ersucht, den Landtagen rechtliche Maßnahmen vorzulegen, um auf Landesebene wirksame Maßnahmen gegen Atomstromimporte, insbesondere aus Tschechien, zu setzen.

4. Alle öffentlichen Eigentümer von Energieversorgungsunternehmen werden ersucht, bei der Vornahme von Privatisierungen sicherzustellen, dass keine Unternehmensanteile an ausländische Energieversorgungsunternehmen abgegeben werden, die europaweit Atomstrom vertreiben."


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