Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 154

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zu unterstützen, weil diese wirklich im Interesse des Bürgers liegt. Außerdem muss man dazu sagen, dass man damit natürlich auch eine Menge an Bürokratie abbauen würde. Hier wären echte Ansätze für einen Bürokratieabbau gegeben.

Bei den übrigen Fällen halten sich die Beschwerden über die Auslegung einzelner Bestimmungen beziehungsweise die Beschwerden über die organisatorische Abwicklung von Verfahren ziemlich die Waage. Schon in den Vorjahren musste die Volksanwaltschaft wiederholt feststellen, dass Formulare vom Bürger nicht verstanden werden.

Die Formulare stellen ein riesiges Problem dar. Manche Formulare verharmlosen. Ich möchte dafür ein Beispiel bringen – ich zitiere –: "Stundungszinsen werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit gesondertem Bescheid angefordert." – Das klingt harmlos, und die Formulierung, dass "Stundungszinsen angefordert werden", ist, wie ich meine, für den Normalverbraucher unverständlich. In Wirklichkeit sind diese Stundungszinsen weitaus höher als normale Kreditzinsen, und wenn jemand, wenn die Vorschreibung kommt, um Stundung ansucht, dann hat er einen hohen Zinssatz zu bezahlen: Derzeit beträgt dieser 7,25 Prozent, vom Oktober vorigen Jahres bis August heurigen Jahres waren es sogar 8,25 Prozent. Der Bürger kann das nicht abschätzen und hat dann einfach zu bezahlen. – Ich glaube, das sind plastische Beispiele, anhand welcher man sehr gut aufzeigen kann, dass jemand diese Regelung zum Zeitpunkt des Ansuchens um Zahlungserleichterung zwar als sehr positiv empfindet, die Auswirkungen aber noch nicht abschätzen kann.

Ich möchte noch etwas zum Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sagen: Die Einzelfälle lassen eigentlich keine Rückschlüsse auf irgendwelche Systemfehler zu, auffallend ist vielmehr – und das möchte ich aufzeigen, weil es heute schon angesprochen wurde –, dass es im Bereich der Vollziehung des Wasserrechtes zu ganz erheblichen Verfahrensverzögerungen kommt. In einem Fall betrug die Verfahrensdauer sogar sechs Jahre. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Seite 103 des Berichtes. Das ist natürlich unerträglich! Daher ist es besonders wichtig, dass dagegen, wie etwa im genannten Fall im Land Niederösterreich, etwas unternommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) – Danke. Die Niederösterreicher sind begeistert, wenn sie das dem Landeshauptmann sagen!

Noch etwas ist wichtig: Es wurden bereits die ausgegliederten Betriebe angesprochen. – Sie werden es vielleicht nicht verstehen oder es wird Sie verwundern, dass es die Volksanwaltschaft bewegen könnte, dass die Bundesforste für die Aufstellung eines Marterls ein Pachtentgelt verlangen. Dabei geht es nicht vordringlich um dieses Pachtentgelte, vielmehr steht dahinter ein grundsätzliches Problem: Nach wie vor besteht im Bereich ausgegliederter Rechtsträger keine Prüfungszuständigkeit der Volksanwaltschaft. Wir konnten daher in diesem Fall lediglich den zugrunde liegenden Sachverhalt beim Eigentümervertreter, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, erheben, konnten aber im Hinblick auf die fehlende Prüfungskompetenz keine weitere Veranlassung treffen.

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist unser Prüfungsbereich zweigeteilt.

Im eigenen Wirkungsbereich geht es um Stellenbesetzungen, Habilitations- und Nostrifikationsverfahren, also wirklich um Angelegenheiten, die nur intern den Universitäten zuzuordnen sind und in welchen das Bundesministerium selbst eigentlich nur Aufsichtsfunktion hat.

Der zweite Teil – und das ist das Gros unserer Fälle – betrifft Beschwerden im Bereich des Studienförderungsgesetzes. Gerade der Bereich des Studienbeihilfenrechts ist eine Rechtsmaterie, in welcher es besonders häufig Änderungen gibt, und wenn so oft Novellierungen stattfinden, dann ist das der Rechtssicherheit natürlich abträglich. Andererseits sehen wir den Vorteil darin, dass uns Gesetzesbegutachtungen die Gelegenheit geben, unsere Erfahrungen einzubringen und diese letztendlich auch durchzusetzen. Wir können Schwächen und Ungereimtheiten aufzeigen beziehungsweise auch zu Klarstellungen anregen. Das tun wir selbstverständlich. Hievon haben wir im letzten Jahr im besonderen Maße Gebrauch gemacht. Im vorjährigen


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