Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 255

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Drittes Ziel ist sicherlich auch, dass mehr soziale Treffsicherheit für die Versicherten und vor allem für die Bürger geschaffen wird.

Ich habe gesagt, die Rechtslage wird sicherer und durchschaubarer. Die vorliegende ASVG-Novelle beinhaltet zum Beispiel im § 49 die Anpassung an das Steuerrecht und dient daher der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten von Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht bei der Lohnverrechnung.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Da können Sie vielleicht einwerfen, dies sei zu arbeitgeberfreundlich, aber verbunden damit ist auch, dass bei Dienstgeberdarlehen Zinserträge erwirtschaftet werden können, die zukunftssichernd für den Dienstnehmer sind, weil es Motivation in den Betrieben schafft, in die Zukunft und eben in die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu investieren. Und das, meine Damen und Herren, ist sicherlich ein wesentlicher Vorteil für die Arbeitnehmer und für die Versicherten.

Ich habe auch gesagt, dass mit der vorliegenden Novelle Verwaltungskosten reduziert werden, ohne dass sich die Leistungen verringern. Im vorliegenden Entwurf zur 59. ASVG-Novelle wird im § 53a geregelt, dass künftige Zahlungen an die Pensionsversicherung bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage sind und nicht wie bisher der volle Betrag und dass im Nachhinein der die Höchstbeitragsgrundlage übersteigende Betrag über Verlangen des Versicherten rückerstattet wird. Dies, meine Damen und Herren, ist eine klare Definition und erspart einiges an Papier, an Anträgen und Ansuchen und vor allem an Hin- und Herüberweisungen von Geld.

Die vorliegende ASVG-Novelle ermöglicht endlich auch die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten. Dies, meine Damen und Herren, ist sicherlich ein entscheidender Meilenstein in der Sozialpolitik. Wir wurden heute in der Fragestunde darüber informiert, aber auch Kollegin Bachner hat im Ausschuss hinterfragt, wodurch Synergien zu erzielen sein werden. Wir haben sowohl heute als auch im Ausschuss gehört, dass man damit rechnet, dass bis zu 10 Prozent Kosten eingespart werden können. Das ist ein wesentlicher Erfolg, meine Damen und Herren, dem Sie von der linken Hälfte hier im Haus durchaus zustimmen könnten.

Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden 59. Novelle wird natürlich auch der Einsatz eines zeitgemäßen Datentransfers ermöglicht. Die freiwillige Datenspeicherung auf der Chipkarte ist nicht nur zeitgemäß, sondern erspart einiges an Kosten und Zeit beim Datentransfer. Ich finde es daher nicht vertretbar, ich finde es eher doppelzüngig, sich dagegen auszusprechen, und ich möchte nicht wissen, meine Damen und Herren, welche Karten Sie alle haben, seien es Kreditkarten, Einkaufskarten, Vorteilskarten, Assistance-Karten, Klubkarten, Arbeiterkammer-Mitgliedskarten und was es alles in diesem Bereich noch gibt. (Bundesrat Freiberger: Schnapskarten!)

Dort, wo es um eine zeitgemäße Datenerfassung verbunden mit einem effizienten Transfer geht, um raschere und zielsicherere medizinische Leistungen bieten zu können, sollten Sie sich, meine Damen und Herren von der SPÖ, nicht für die Datenschützer aussprechen, sondern da sollten Sie auf der Seite der Versicherten sein.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ: Ist Ihnen der Mensch, ist Ihnen der Bürger und vor allem dessen Gesundheit kein Anliegen mehr, weil Sie diesem Bereich nicht zustimmen? (Bundesrat Gstöttner: Die Frage ist absolut falsch gestellt!)

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe auch die soziale Treffsicherheit angesprochen. Auch dazu eine kurze Bemerkung. Das ASVG, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz für freiberuflich selbständig Erwerbstätige und das Notariatsgesetz werden novelliert. Allein das ist Beweis dafür, dass es unserer Bundesregierung um alle Versicherten geht, dass es um alle Berufsgruppen geht.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Da es unserer Bundesregierung um alle Versicherten, um alle Menschen geht, werden natürlich alle diese Gesetze novelliert und zeitgemäß adaptiert,


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