Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 152

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Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hans Ager. – Bitte.

19.01

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Wir kommen wieder zurück in die Niederungen des normalen Plenums. Die Punkte 13 und 14 betreffen ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage bezüglich dieses Betriebspensionsgesetzes können Arbeitnehmer nunmehr die volle Ausschöpfung der steuerlichen Begünstigung nach § 108a EStG vornehmen. Insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen profitieren durch eine größere Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung.

Ein Fortschritt ist in diesem Gesetz auch, dass der Arbeitnehmer seine eigenen Beiträge einschränken, jederzeit einstellen oder für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren aussetzen kann. Weiters kann er für die Dauer einer Bildungskarenz oder einer Freistellung seine Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzahlen. Dies ist maßgeschneidert für die vielen Situationen eines Arbeitnehmers und zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Ministerium, nämlich jenem für Wirtschaft und Arbeit, zu haben.

Nun zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz: Hier regelt man, dass der Arbeitnehmer bei einem auf eine bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverhältnis nicht benachteiligt werden darf und informiert werden muss, wenn ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit frei wird oder der Betrieb übergeben wird. Dies ist eine wesentliche Verbesserung der Stellung österreichischer Arbeitnehmer und bringt mit sich, dass einvernehmliche Lösungen leichter erzielt werden können. Mit einer fünfjährigen Haftung des Veräußerers wurde eine praktikable Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefunden. Den Wirtschaftsstandort und den Wohlstand Österreichs sichern leistungswillige Arbeitnehmer und zukunftsorientierte Arbeitgeber gemeinsam.

Die Zustimmung für diese Gesetze war im Nationalrat einstimmig. Wir alle sollten dem auch hier zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roswitha Bachner. – Bitte.

19.04

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Wie schon mein Vorredner gesagt hat, diskutieren wir heute über die Änderungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und des Betriebspensionsgesetzes. Ich möchte vorweg gleich sagen, dass auch meine Fraktion die Zustimmung zu diesen Änderungen geben wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich nicht doch einige Kritikpunkte zu diesen Änderungen anbringen möchte. Aus unserer Sicht – da bin ich nicht konform mit Ihnen – wurden die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt.

Lassen Sie mich zunächst auf den ersten Punkt, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, eingehen. Dabei wurden ein paar wesentliche Punkte zum Schutze der Arbeitnehmer außer Betracht gelassen. Erster Punkt: Es gibt wichtige Personengruppen, die hier nach wie vor nicht mit einbezogen sind. Das sind die Vertragsbediensteten, das sind die Hausgehilfinnen und die Hausangestellten, und das sind die Beschäftigten nach dem ORF-Gesetz. Das heißt, wesent


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