Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 79

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Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, werden gleichwertig vor dem neuen unabhängigen Finanzsenat auftreten, und es wird praktisch keine bevorzugte Behördenstellung mehr geben. Das ist als Verbesserung der Fairness gedacht.

Die verwaltungsreformatorischen Verbesserungen sehe ich darin, dass wir mehr Einzelrichter-Entscheidungen haben – dadurch benötigen wir in etwa höchstens den gleichen Personalstand wie bisher – und dass wir die gesamte Logistik bei den bisherigen Finanzlandesdirektionen einrichten. Es werden also keine eigenen Overhead-Kosten entstehen.

Ein weiteres Argument wird im Sinne einer Regionalisierung angeführt: Wir haben deshalb eine Behörde mit Außenstellen in den Finanzlandesdirektionen eingeführt, weil wir besonders darauf achten wollen – und das war in der Vergangenheit eher nicht der Fall –, dass wirklich eine einheitliche Rechtsprechung gegeben ist. Dies ist leichter herzustellen, wenn es eine Behörde ist. Das ist die Idee, die dahinter steckt.

Ich möchte zum zweiten Bereich kommen. Wieso hat es etwas länger gedauert, bis die so genannte Flexi-Klausel weiter verlängert wurde? – Herr Bundesrat Weiss hat es schon angedeutet: Die Flexi-Klausel wurde – so gut sie auch war, und ich bekenne mich dazu – in der Vergangenheit nur von wenigen Ressorts angewendet, und zwar von zwei Ressorts mit mehreren Dienststellen: vom Landwirtschaftsressort – daher ist von dort auch ein Einspruch gekommen – und vom Justizministerium. In letzter Zeit ist noch das Finanzministerium mit der Finanzprokuratur dazu gekommen.

Trotz der guten Sache und trotz der Ersparniserfolge war keine entsprechende Verbreitung gegeben, und zwar aus folgendem Grund: Obwohl es eine dezentrale Fach- und Budgetverantwortlichkeit gab, war eine Übermacht, eine Vormachtstellung des Finanzministeriums geben. Das sage ich, obwohl ich Angehöriger des Finanzministeriums bin. Es war eine Übermacht gegeben.

Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachminister mitgewirkt, wenn ein flexibilisierter Bereich eingeführt wurde. Da war das Einverständnis da, und das war auch gut so. Aber wenn dann zu entscheiden war: Gibt es Überschüsse, und was geschieht mit den Überschüssen?, dann war nur mehr der Finanzminister allein zuständig. Er konnte sagen: Von den erwirtschafteten Überschüssen bleibt ein bestimmter Anteil im Unternehmen, der Rest geht ins Finanzministerium oder unter Umständen bleibt er auch im Fachressort. Aber der zuständige Fachminister konnte nicht mitentscheiden. Wenn es aber Verluste gab, dann war das allein die Angelegenheit des Fachministers.

Außerdem war bei dieser Regelung der Kürzungsanteil der flexibilisierten Bereiche nicht sichergestellt. Sie wissen: Wir haben derzeit noch immer einen Kurs der Budgetkonsolidierung. Es hat mitunter aus konjunkturellen Gründen eine allgemeine Kürzung von Ausgaben gegeben. Dann wurde das linear umgelegt, die flexibilisierten Bereiche wurden davon aber ausgenommen, und jener Fachminister, der in seinem Zuständigkeitsbereich einen flexibilisierten Bereich hatte, musste dann noch die Tranche, die auf diesen flexibilisierten Bereich eben nicht entfallen ist, in seinem Budget unterbringen. – Das war der Grund, warum sich niemand mehr für diese Flexi-Klausel interessiert hat.

Genau diese Punkte wurden berechtigterweise vom Land- und Forstwirtschaftsminister beeinsprucht. Das hat nun zu der Regelung geführt, dass in allen Bereichen, also auch bei der Entscheidung über Überschuss oder Verlust, die Entscheidung: Was fließt ins allgemeine Budget, und was bleibt im Ressortbudget? jeweils im Einvernehmen zu erfolgen hat. – Ich finde, jetzt passt die Entscheidung, und jetzt kann man wirklich empfehlen, dass diese Klausel von allen angewendet wird.

Herr Bundesrat Hoscher! Ich möchte noch, weil Sie die Ausgliederungen angesprochen haben – als mein Hobby oder mein Steckenpferd oder meinen Zuständigkeitsbereich –, darauf eingehen. Ich betone grundsätzlich, dass eine Ausgliederung keinen Selbstzweck hat. Maastricht-Ausgliederungen wurden aber schon lange vor dieser Bundesregierung getätigt. Sie


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