Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 96

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vorbildhaft unterwegs, und das lassen wir uns von niemandem madig machen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Für mich gibt es drei Segmente, derer wir uns zu bedienen haben und bei denen wir uns herausgefordert fühlen. (Bundesrätin Mag. Trunk: Bedienungsladen!) – Das ist vielleicht etwas für Sie, nicht für uns. (Bundesrätin Mag. Trunk: Sie haben gesagt: Wo wir uns zu bedienen haben!) – Es gibt Bedingungen, angesichts derer wir uns herausgefordert fühlen, Frau Kollegin! (Bundesrätin Mag. Trunk: Das ist etwas anderes!) Sie als Konsumentin trifft das auch, wenn Sie den Konsumenten Sicherheit bieten wollen. Das ist das standardisierte Segment – das habe ich schon gesagt –, das werden Marken- und Qualitätsprodukte sein, und das werden selbstverständlich Bioprodukte sein. Aber wenn irgendjemand von uns fordert, wir sollten politisch regeln, wo der Konsument einkauft, dann muss ich sagen, sind wir überfordert. Es wird jeder Konsument mit seinen Sehnsüchten am Markt die Antwort geben.

Daher bin ich sehr froh, dass es heute diesen Vier-Parteien-Antrag betreffend die Verlängerung des Moratoriums für die Gentechnik gibt. Wir sollten die Gentechnik nicht zum Opfer des Populismus werden lassen und den Konsumenten nicht noch mehr verunsichern, meine Damen und Herren! In dieser Frage ist die Wissenschaft ganz einfach die Ausgangslage auch für die Politik.

Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, aber auch die Nachvollziehbarkeit sind das Ziel unserer Politik. Wir sind in Wahrheit mit folgender Realität konfrontiert: Es gibt ein immer rasanteres Ansteigen des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs, und es gibt die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes. Die USA und zahlreiche andere Länder außerhalb der EU bauen gentechnisch veränderte Nutzpflanzensorten bereits in großem Umfang an, und daher, glaube ich, ist es ganz einfach notwendig, dass wir in Bezug auf – da sollten wir als Österreicher auch in der Europäischen Union eine Schrittmacher-Rolle einnehmen, und das tun wir auch – möglichst hohe Standards und eine lückenlose Kontrolle gemeinsam vorgehen, aber – das sage ich auch dazu – wir müssen auch die Wettbewerbsgleichheit sichern. Nicht nur international und auf EU-Ebene sind wir gefordert, sondern auch national und auf anderen Ebenen sind wir gefragt. Sämtliche Beteiligte im Verlauf der Nahrungsmittelkette – von den Saatgut-Produzenten beginnend bis zur verarbeitenden Industrie, bis hin zu den Händlern – müssen ihre Verantwortung im Zusammenhang mit der Gentechnik wahrnehmen.

Es darf nicht sein, dass die Verantwortlichkeit ausschließlich einer einzigen Gruppe, und zwar den Bauern, aufgebürdet wird. Die Frage der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit geht für mich Hand in Hand mit jener der Haftung. Daher, glaube ich, ist die Entwicklung von vernünftigen, handhabbaren Lösungen beruhend auf einer lückenlosen Umsetzung des Prinzips vom Stall bis hin zur Ladentheke, wie es eben mit der Lebensmittelagentur gewährleistet wird, im Sinne der Rückverfolgbarkeit ganz wesentlich.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend sei gesagt: Wir sollten länder- und sektorübergreifende Zusammenarbeit suchen als Voraussetzung für Transparenz und Sicherheit, die den Erwartungen der Konsumenten entspricht.

Es gibt seit 1999 in der Europäischen Union ein so genanntes Moratorium bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Alle Genehmigungen für das Züchten, den Anbau und das In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen werden ausgesetzt, so lange keine klaren Regelungen über Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit festgelegt wurden. Das Thema Gentechnik läuft leider leicht Gefahr, als Instrument, wie wir es heute wieder gesehen haben, zur Verunsicherung der Menschen in unserem Land missbraucht zu werden.

Daher glaube ich, dass dieser Vier-Parteien-Antrag ein besonderer Erfolg ist, und ich bedanke mich hier auch als praktizierender Bauer und auch im Sinne der Konsumenten, weil wir Sicherheit und Kalkulierbarkeit brauchen.

Ich darf nun folgenden Entschließungsantrag einbringen:


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