Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

noch ein im vereinfachten Verfahren nach Österreich gekommenes Pflanzenschutzmittel, noch das ex lege zugelassene Pflanzenschutzmittel anwenden würde. – Ich gehe zumindest davon aus, dass die Biobauern da ganz konsequent sind.

Eine Frage möchte ich an die Kritiker dieses Gesetzes stellen, und diese müssen Sie schon auch mit bedenken, respektive beantworten. Ich vertrete mit diesem Argument jetzt die Konsumenten und frage Sie Folgendes:

Es ist ganz selbstverständlich, dass ein Produkt, ganz egal, ob Tomate oder Verarbeitungsprodukt, nach Österreich kommt und in den österreichischen Regalen liegt, wenn es den Bestimmungen des Herkunftslandes entspricht. Daher haben wir griechische Trauben, spanische Paprika, italienische Erdbeeren – was auch immer –, und es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, dass die Bedingungen, unter denen diese Produkte erzeugt werden, unterschiedlich sind. – Und Sie kritisieren jetzt, dass wir einen Schritt in die Richtung machen, die Bedingungen auch der Produktion auf gleiches Niveau – aus meiner Sicht ein möglichst hohes Niveau – zu bringen?!

Eigentlich würde ich doch von den Kritikern sowohl der Sozialdemokratie als auch der Grünen erwarten, dass sie auf Grund ihrer bisherigen Argumentation das Gesetz zwar sehr wohl kritisieren, aber von einer ganz anderen Seite! Sie müssten nämlich sagen: Warum haben wir dies im Bereich der Pflanzenschutzmittel bis jetzt nur gegenüber Deutschland und gegenüber den Niederlanden, und warum haben wir nicht europaweit eine Zulassung nach einheitlichen höchstmöglichen Kriterien?

Diese Kritik würde ich verstehen – sie wäre auch im Interesse der Konsumenten –, aber ich verstehe nicht eine Kritik, die völlig kritiklos sagt: Alles an Produkten darf nach Österreich, aber die österreichischen Bauern haben andere Produktionsbedingungen als ihre Mitbewerber in der EU. Damit machen Sie nämlich eine blauäugige Konsumentenschutzpolitik, die ich nicht für richtig halte. Ich bin für eine konsequente Politik, und die würde lauten: einheitlich auf hohem Niveau! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht. – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1136 und 1163/NR sowie 6677/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Freiberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite