Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 52

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Aber wir sehen in diesem Gesetz eine ganze Reihe von schmerzhaften Punkten. Wie es jedoch so meine Art ist, sage ich immer wieder das Positive zuerst.

Wir haben endlich eine einheitliche Stromkennzeichnung, und das bundesweit. Das ist immerhin ein Fortschritt, denn beim ElWOG 2000 hatten wir durch eine Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern 400 unterschiedliche Einspeisungstarife. Diese unterschiedlichen Tarife haben letztlich zu einem Riesenchaos geführt, zu einer Verunsicherung der Produzenten, aber genauso zu einer Verunsicherung der Konsumenten.

Wir haben endlich einheitliche Einspeisungstarife für Ökostrom. Wir haben eine Erhöhung des Quotenziels auf bis zu 10 Megawatt, das heißt von 8 auf 9 Prozent. Das ist insofern positiv, als die alte Zielvorgabe sehr wenig ambitioniert war, nämlich von 7,2 auf 8 Prozent, und das löst keine Dynamik aus. Jetzt erfolgt die Erhöhung von 8 auf 9 Prozent.

Ebenfalls sehr positiv zu erwähnen ist hier, dass der Zertifikatehandel bei den Kleinwasserkraftwerken endlich zugunsten von Einspeisungstarifen abgelöst wurde. Dieser Zertifikatehandel macht im Großen Sinn, und es wird auch, glaube ich, eine sehr positive Herausforderung für die Wiener Börse werden, sich da zu positionieren. Das tut sie auch, und ich bin sehr froh darüber, dass sich die Wiener Börse da mit einem fast weltweit vorbildlichen Modell bereits präsentiert. Aber im Kleinwasserbereich hat das wenig Sinn gemacht.

Nun aber kommen wir zu jenen Punkten, die mich daran hindern, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Ich würde das so formulieren: Willkommen in der Planwirtschaft! "Planwirtschaft" ist ein Zeichen dafür, dass Liberalisierung da nicht unbedingt – Herr Kollege Maier! – das angestrebte Ziel war. Aber das ist eben das Problem mit diesen alten Monopolriesen wie zum Beispiel der Stromwirtschaft, dass man dann bei gesetzlichen Regelungen doch immer wieder ein bisschen im planwirtschaftlichen Denken verankert bleibt.

Die Tarife gelten für zehn Jahre. Planwirtschaftliche Ziele gab es in jenen Systemen an sich für fünf Jahre, aber man macht hier ein bisschen Planwirtschaft und sagt: Fünf Jahre sind schlecht, machen wir daraus zehn Jahre! – Nein, wir hätten uns eine Öffnung gewünscht, und nicht, dass dies auf zehn Jahre festgesetzt wird.

Zweitens: Das Mindestziel, nämlich das Quotenziel, wird durch dieses Gesetz zur absoluten Obergrenze. Das heißt, dieses Gesetz schließt eine Dynamik ins Bessere aus.

Nächster Punkt: Der Förderzuschlag für den Ökostrom und für die Kleinwasserkraft wird gedeckelt. Wir ziehen also eine Deckelung ein, und das bedeutet, es wird durch diese Deckelung der Förderungen zu keinem Neubau kommen. Es wird keinen Neubau von Ökostromanlagen geben, weil die Deckelung dies verhindert.

Ein weiterer Punkt müsste, finde ich, auch Herrn Kollegen Maier als jemand, der aus der Wirtschaft kommt, stören: Nur die Volleinspeisung ist die Voraussetzung für den Fördertarif. Das heißt, für den Ökostromproduzenten gibt es keine Möglichkeit, private Verkäufe zu lukrieren, weil er sonst um die Förderung umfällt. Entweder speist er seine gesamte Produktion ein, oder er fällt um die Förderung um. Das heißt, es wird gerade das, was für kleine Produzenten interessant ist, nämlich einerseits einzuspeisen und andererseits lokal private Abnehmer zu finden, durch dieses Gesetz verhindert. Es gibt damit keinen privaten Ökostromhandel. Auch das ist ein Kennzeichen – es tut mir Leid, dass ich das sagen muss  – von planwirtschaftlichen Modellen.

Nächster Punkt: Herr Kollege Lindinger hat sehr positiv über die Photovoltaik geredet. Ich stimme diesen Ihren Aussagen inhaltlich voll zu, Sie haben völlig Recht, das ist eine ganz große Herausforderung. Aber wenn Sie es gelesen haben, wissen Sie, dass das auf 15 Megawatt gedeckelt ist. Sie wissen, dass wir derzeit bereits eine Leistung von 5 Megawatt haben. Jetzt deckeln wir das schon wieder, und damit werden wiederum wirtschaftliche Dynamik und wirtschaftliche Innovation unterbunden, indem man sich ganz kleine Ziele setzt. Eine Erhöhung von 5 auf 15 Megawatt ist bei dem Potenzial, das wir in der Photovoltaik in Österreich an sich haben, kein großer Ansporn.


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