Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 60

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Ich sage ausdrücklich dazu: Das hat mit dem Inhalt der Gesetzesbeschlüsse nichts zu tun. Wenn wir, wie es auch möglich wäre, hier getrennt abstimmten – nämlich ob gegen das Gesetz kein Einspruch erhoben werden soll und ob überdies zu den Verfassungsbestimmungen die Zustimmung erteilt wird –, würde ich selbstverständlich dem Antrag auf Nichtbeeinspruchung zustimmen, aber die Verfassungsbestimmungen ablehnen. Es wird jetzt unter einem abgestimmt, daher bietet sich konsequenterweise keine andere Möglichkeit an.

Hinsichtlich des Ökostromgesetzes ist noch eigens zu erwähnen, dass der Vorarlberger Landtag mit einstimmigem Beschluss vom 8. Mai 2002 gefordert hat, dass es im Falle bundeseinheitlicher Einspeisetarife für erneuerbare Energien möglich sein müsse, dass davon abweichend und in Weiterführung einer in Vorarlberg bewährten Regelung auch höhere Tarife festgesetzt werden. Das ist ein Antrag, der in Vorarlberg maßgeblich von Vertretern der Freiheitlichen Partei und auch der Grünen unterstützt und betrieben wurde.

Diese Entschließung ist vor dem Hintergrund einer Entschließung des Nationalrates zu sehen, die der Nationalrat im März gefasst hat und mit welcher der Bundesminister ersucht wurde, im Interesse eines funktionsfähigen Wettbewerbes in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft eine Regierungsvorlage vorzubereiten, die geeignet ist, ungerechtfertigt hohe Netztarifzuschläge künftig hintanzuhalten. Unvertretbare Ergebnisse bei stark unterschiedlichen Netztarifzuschlägen wären nach unserer Auffassung allerdings auch durch eine 15a-Vereinbarung zu bereinigen gewesen, ohne dass es zu einer Einschränkung innovativen Wettbewerbs bei der Forcierung alternativer erneuerbarer Energien hätte kommen müssen. In besonderer Weise betrifft dies die Solarenergie, deren starke Inanspruchnahme in unserem Land auch Anstoß für zahlreiche kleine Unternehmen war, die inzwischen über das Land hinaus eine technologische Vorreiterrolle einnehmen.

Durch den besonderen Einsatz des Vorarlberger Abgeordneten Kopf konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglich ins Auge gefassten Bestimmungen durchgesetzt werden – auch dafür ein herzliches Dankeschön –: Für Sonnenstromanlangen, die bis Ende 2004 genehmigt und bis Ende 2005 fertig gestellt werden, gelten als Übergangsregelung die bisherigen attraktiveren Einspeisebedingungen des Landes weiter. Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung sind von der Ausbaubeschränkung ausgenommen, und die Deckelung der Förderung bei insgesamt installierten 15 Megawatt ist nicht mehr starr wie bisher, sondern kann vom Wirtschaftsminister bei Bedarf erhöht werden.

Dessen ungeachtet wird von vielen Vorarlberger Landtagsabgeordneten die neue Regelung insgesamt als Verschlechterung gegenüber den bisher bestehenden Möglichkeiten der Forcierung von Sonnenenergie gesehen. An die Stelle von Forcierung im Wege der Tarife wird wohl nun künftig Forcierung durch Förderung solcher Anlagen treten.

Anzuerkennen ist, dass die künftig vom Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Landwirtschaftsminister festzusetzenden Abnahmepreise für Ökostrom-Anlagen des Einvernehmens mit den Ländern bedürfen. Dies ist mit einer von der Landeshauptmännerkonferenz einzusetzenden Arbeitsgruppe herzustellen. Sie wird also mit diesem Gesetz neuerlich einfachgesetzlich verankert. Bei Nichteinigung innerhalb von sechs Monaten kann dieses Einvernehmen allerdings auch vom Bundesminister übergangen werden. Es ist durchaus die Schiene dafür gelegt, dass hier konsensorientiert vorgegangen wird. Durch diese Abweichungsmöglichkeit sind die Länder allerdings etwas schlechter gestellt als die mitzubefassenden Bundesminister, weil deren Zustimmung auf jeden Fall gegeben sein muss.

Insgesamt gesehen sind die Neuregelungen für die Gaswirtschaft und die Öko-Energie wesentlich besser ausgefallen als zunächst angenommen wurde, und es ist auch anzuerkennen, dass das Wirtschaftsministerium gegenüber den Ländern Kooperationsbereitschaft gezeigt hat, die man sich in anderen Bereichen – einige werden heute noch Diskussionsgegenstand sein – wünschen würde. Umso mehr ist es aus meiner Sicht schade, dass die abzulehnenden Eingriffe in verfassungsrechtlich gewährleistete Zustimmungsrechte der Länder dieses Bild etwas trüben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

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