Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 151

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Zu Frage 16:

Mit niemandem. Die Beschlussfassung einer Geschäftseinteilung ist Sache der Selbstverwaltung. Es erscheint mir in Hinsicht auf die Tätigkeit im Bankwesen allerdings logisch, jemanden, der aus diesem Bereich kommt, auch für diesen Tätigkeitsbereich vorzusehen.

Zu Frage 17:

In einer Demokratie herrscht Meinungsfreiheit. Jeder hat seinen eigenen Blickwinkel der Dinge, und ich möchte mir nicht einmal vorwerfen lassen müssen, dass ich die freie Meinungsäußerung beeinträchtigt hätte. Ich werde mir auch nicht vorwerfen lassen, dass ich geheim abgegebene Stimmen in irgendeiner Form werte, wie es in der heutigen Debatte mehrfach geschehen ist, denn bei geheim abgegebenen Stimmen sehe ich mich – zum Unterschied von manchen Rednern in der heutigen Debatte – nicht in der Lage, sie eindeutig der einen oder anderen Fraktion zuzuweisen.

Nachdem unterschiedliche Aussagen zum Abstimmungsverhalten und zu den Personen, die die Stimmen abgegeben haben, gemacht wurden, wären Zuordnungen hinsichtlich der Stimmabgabe völlig unzutreffend. Die mathematischen Möglichkeiten, hier unterschiedliche Ergebnisse zu erzielen, sind vielfältig.

Ich habe das in der Öffentlichkeit als meine private Meinung geäußert, dass ich das als unzulässig betrachte, und habe Stimmabgaben, im Besonderen geheime Stimmabgaben, in allen Punkten meines politischen Lebens immer akzeptiert. Auch wenn ich Ihnen Recht gebe, Herr Professor: Manchmal hat man mit Abstimmungsergebnissen mehr und manchmal weniger Freude, aber so ist das Leben.

Zu Frage 18:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der dringlichen Anfrage an die Frau Vizekanzlerin, darf aber auch darauf hinweisen, dass die Gestaltung des entsprechenden Vertrages Angelegenheit des Dienstgebers ist.

Zu Frage 19:

Nein. Ich als zuständiges Regierungsmitglied bereite einen Sonderbericht vor, den ich im Ministerrat, wie ich eingangs skizziert habe, vorzulegen gedenke.

Zu Frage 20:

Ich verweise hier auf die Beantwortung dieser Frage durch den Herrn Bundeskanzler und die Frau Vizekanzlerin.

Zu Frage 21:

Eine Vorlage ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 22:

Ja. Die Festlegung der Inhalte eines Sondervertrages ist nicht meine Angelegenheit, die Beurteilung obliegt den zuständigen Organen der Selbstverwaltung. – Im Übrigen habe ich in der letzten Sitzung des Bundesrates, in deren Rahmen ich im Zuge einer dringlichen Anfrage dazu befragt worden bin, beziehungsweise in den einleitenden Worten zu dieser dringlichen Anfrage über meine Meinung und das Gefüge der durch den Rechnungshof überprüften Betriebe ohnehin schon einiges ausgesagt.

Zu Frage 23:

Nein.


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