Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 164

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Der zweite Punkt betrifft Ihre Erwähnung, Kollege Hösele, dass für Ihr Bundesland, die Steiermark, etwas "abgefallen" sei – ich sage das nicht abfällig – im Zusammenhang mit diesem Reformwerk und der Zukunftsentwicklung der Universitäten.

In meinem Heimatland Kärnten sind wir bezüglich der Universität für Bildungswissenschaften in Klagenfurt in großer Sorge, und zwar vor allem bezüglich der Fort-, Aus- und Weiterentwicklung in jenen Fächern und Bereichen, die nicht im klassischen Sinn philosophisch oder linguistisch sind, sondern zu jenem Kapital der Republik Österreich gehören, wenn Menschen in diesem Bereich ausgebildet werden, bei dem Know-How und Kompetenz nicht sofort zur Umsetzung kommen, sondern im klassischen Sinn der allgemeinen Bildung und Weiterentwicklung einer Republik dienen, und zwar auch auf dem Ausbildungsweg.

Diesbezüglich sind wir in großer Sorge, weil der zukünftige Weg der Universität in Klagenfurt nicht erfreulich ist – außer die Frau Ministerin erklärt sich bereit, dieser noch sehr jungen Universität zu helfen.

Ich verweise nicht nur deswegen darauf, weil ich selbst zu der Zeit mein Studium in Wien begonnen habe und einige Professoren dann nach Klagenfurt gegangen sind, wo ich mein Studium der Germanistik beendet habe, sondern auch deshalb, weil auch Herr Kollege Karl-Heinz Grasser sein Basiswissen an der Klagenfurter Universität erworben hat – nicht das politische, das hat er sich anderswo erworben.

Es ist mir nicht nur ein Herzens-, sondern vor allem ein Kopfanliegen, für die Region Kärnten den Fortbestand und möglicherweise auch den Ausbau der Klagenfurter Universität im Kopf dieser und künftiger Regierungen zu verankern.

Ein Land wie Kärnten, das infrastrukturell zwar eine wunderschöne Landschaft, aber wenig Industrie, große Probleme mit der Beschäftigung und große Probleme mit dem Tourismus hat, der zwar international sehr bekannt ist, aber seit Jahrzehnten nicht mehr als 8 Prozent an Wertschöpfung abwirft, braucht eine Universität, weil sie auch ein sehr starker intellektueller Input ist. – Das sei vorweg gesagt.

Ganz kurz zwei Punkte zur Position der Sozialdemokratie: Frau Ministerin! Sie haben die Debatte im Nationalrat erlebt. Die Positionen ändern sich zwischen Nationalrat und Bundesrat nur sehr selten, daher kann ich ganz kurz bleiben: Sie haben von Seiten der SPÖ und unseres Parteichefs Gusenbauer im Nationalrat erfahren, dass – Punkt eins – die SPÖ ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Reform abgelegt hat und ablegt.

Punkt zwei: Die Sozialdemokratie hat sich auch bereit erklärt, konstruktiv zusammenzuarbeiten, das heißt, sie hat in Kooperation mit Experten, Fachleuten der Universität, Bedenken geäußert, Alternativvorschläge erarbeitet und auch Konzepte mit eingebracht.

Dass es der Frau Ministerin nicht gelingen wollte, nicht gelungen ist oder nicht möglich war, dass man auch diese Vorschläge mit einbaut, hat nichts mit unserer Ablehnung zu tun. Ich betone, unsere Ablehnung hat nichts mit parteipolitischer Eitelkeit zu tun, sondern mit sehr massiven Einwänden, die nicht nur aus einer Partei kommen, sondern vor allem auch von den Betroffenen.

Geschätzte Frau Ministerin! Kernpunkt der Kritik ist: Beim Vorgehen sind Gespräche sehr notwendig. Aber Gespräche mit Konsequenz bedeuten, dass es eine gleichberechtigte Partnerschaft in der Position gibt, das heißt, keine unterschiedlichen Machtfaktoren. Das heißt, Kritik, Einwände, Vorschläge, Konzepte sowohl von Oppositionellen als auch von – teilweise selbst bestellten – Experten sind Ernst zu nehmen! Ich denke, jede Regierung, jeder Verantwortungsträger ist sehr gut beraten, wenn er diese Kritik beziehungsweise diese Ansätze mit einbaut. Das ist in diesem Fall nicht gelungen. Daher können wir im Gegensatz zu ÖVP und FPÖ diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben.

Zweiter Punkt – und das ist demokratiepolitisch im universitären Bereich auch sehr wichtig –: die Formen der Entscheidungswege. Es gibt in diesem Reformwerk eine ganz klare Einschrän


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