Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 166

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und Universitäten der Künste von zuletzt teilrechtsfähigen Anstalten des Bundes in vollrechtsfähige juristische Personen des Öffentlichen Rechtes hervorzuheben. Damit hat der Anfang der neunziger Jahre eingeleitete Prozess, die Universitäten von staatlich gelenkten Einrichtungen, so genannten nachgeordneten Dienststellen, in autonome, das heißt eigenverantwortliche und leistungsfähige Institutionen überzuführen, sein Ziel erreicht.

Das UG 1975 unter der Ägide von Frau Bundesministerin Dr. Hertha Firnberg war gewiss ein erster Schritt auf diesem Weg, der jedoch aus meiner Sicht an der Überspannung des Prinzips der Mitbestimmung innerhalb rein kurial bestimmter Organisationseinheiten, verkürzt formuliert, an den so genannten "Gruppen- und Sitzungsuniversitäten" gescheitert ist.

Das UG 1993 war dann der Versuch von Bundesminister Erhard Busek, dieses Korsett zu sprengen und die aus der Autonomie erwachsende Gestaltungskraft zu stärken. Er wollte das durch die klare Trennung der Funktionen zwischen kollegial strukturierten operativen und monokratisch geprägten strategischen Organen und ihrem kooperativen Zusammenwirken erreichen. Die ihm von den Eigeninteressen der ständischen Berufsvertretungen abgerungenen Kompromisse führten dann allerdings zu einem für alle Beteiligten und auch im Hinblick auf das eigentliche Reformziel unbefriedigenden Ergebnis.

Nach meiner Einschätzung trifft all das auf das neue Universitätsgesetz 2002 nicht zu; dies trotz aller Zugeständnisse, die auch diesmal den beharrenden, jeder grundlegenden Reform widerstrebenden Kräften, insbesondere den Berufsfunktionären einzuräumen waren.

Dabei ist anzuerkennen, dass der Entwicklungstendenz zur Vollautonomie der Universitäten durch die Erklärung von Bologna 1999 ein wesentlicher Impuls verliehen worden ist. Wenngleich Bildung und Kultur nach wie vor in die Kompetenz der Nationalstaaten und nicht der Europäischen Union fallen, so haben sich deren Mitglieder doch zur freiwilligen Annäherung der Hochschulsysteme der europäischen Staaten verpflichtet.

Die vorrangige Bedeutung der Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten soll nach der Zielvorstellung der Erklärung von Bologna gewährleisten, dass sich die Universitäts- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und dem Fortschritt in der Wissenschaft laufend anpassen.

Europaweit wurde oder wird derzeit die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Universitäten hergestellt oder gestärkt. Ungeachtet der Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten zu teilrechtsfähigen Anstalten des Bundes war daher der entscheidende Schritt hin zur Vollrechtsfähigkeit zu setzen; das nicht zuletzt auch deshalb, weil die Gestaltungsmöglichkeiten der Universitäten bisher durch allzusehr ins Detail gehende Regelungen eingeschränkt waren.

Zur Binnenorganisation der österreichischen Hochschullandschaft ist die Schaffung vollrechtsfähiger medizinischer Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck hervorzuheben. Das ist keineswegs, wie bisweilen behauptet, autoritär von oben her verordnet worden, sondern auf Grund interner Willensbildung dieser bisher in Gesamtuniversitäten integrierten Fakultäten geschehen, erhoffen sie sich davon doch eine verstärkte Position gegenüber den für das Krankenanstaltenwesen, also für die klinische Behandlung, verantwortlichen Ländern und Gemeinden.

Einen Wermutstropfen mag dabei zweifellos bilden, dass es im Zuge der Aufwertung von fachbezogenen Fakultäten zu selbständigen Universitäten nicht geglückt ist, zur fächerübergreifenden Neubestimmung des Wirkungsbereiches der medizinischen Universitäten – etwa im Sinne der im angloamerikanischen Raum so genannten "Life Sciences" – zu gelangen.

Fachliche Jurismen zwingen auch zum Festhalten an den Grenzen zwischen Veterinärmedizin, Allgemeinmedizin und Bodenkultur. Das ist so bedauerlich wie überholt.

Eines ist aber zweifellos unrichtig, dass nämlich die interdisziplinäre und interuniversitäre fachliche Kooperation an der Ausgliederung der medizinischen Fakultäten scheitern muss. Davon kann keine Rede sein! Ein gemeinsamer Koordinationsrat der medizinischen Universität


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