Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 279

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für Justiz fällt. – Die Fragen 4 bis 9 beziehen sich in ihrer Überschrift allesamt auf die Vollziehung des Unvereinbarkeitsgesetzes.

In Verbindung damit trifft das auch auf die Frage 11 zu.

Die Frage 10 bezieht sich auf die Rechtsberatung von Bürgerinnen und Bürgern, also auf eine typisch anwaltliche Tätigkeit, und demnach ebenfalls nicht auf die Vollziehung des Bundesministers für Justiz.

Die Fragen 1 bis 3 – da ist die Lage sicherlich etwas mehr umstritten – erscheinen an sich als höchst problematisch. Wenn es Ihnen von der sozialdemokratischen Fraktion nämlich wirklich um die Frage der allfälligen Unvereinbarkeit in Zusammenhang mit dem Pachtvertrag von Herrn Dr. Böhmdorfer mit den Übernehmern seiner ehemaligen Anwaltskanzlei ginge, so könnten Sie ja nicht auf Gesetzesinitiativen des späteren, also nachmaligen, Bundesministers für Justiz Bezug nehmen, denn Sie meinen ja wohl nicht ernsthaft von ihm initiierte Individualgesetze, die allein die Wiener Kanzlei Böhmdorfer-Gheneff KEG begünstigen.

Von Gesetzen, von denen "die" Anwälte profitieren – was immer das heißen mag –, könnten Sie aber keine Begünstigung seiner ehemaligen Kanzlei ableiten.

Durch die Allgemeinheit der ersten Frage, welche Gesetzesinitiativen der Bundesminister für Justiz eingeleitet hat – ich zitiere: "mit welchen das Rechtsverhältnis der Anwaltschaft oder der Anwälte im Einzelnen berührt wurde" –, stellt sich mir die Frage: Was soll das bedeuten? Was ist "das Rechtsverhältnis der Anwaltschaft oder der Anwälte"? – Als Jurist verstehe ich das nicht; das ergibt nämlich keinen Sinn. (Bundesrat Dr. Nittmann: So ist es!)

Wenn damit bloss ein abstrakter Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit als solcher gemeint ist, so ist er praktisch mit jeder Regelung im Justizbereich per se gegeben – bei jeder verfahrensrechtlichen Regelung von vornherein, aber natürlich auch bei jeder materiellrechtlichen, über die sich ein Anwalt zu äußern hat.

Mit einer konkreten Kanzlei hat all das überhaupt nichts zu tun. In Wahrheit müssten Sie dann ja verlangen, dass ein Rechtsanwalt – mit und ohne Kanzlei – überhaupt nicht Justizminister werden darf, damit keine Schlagseite zu Gunsten des Berufsstandes der Anwälte entsteht. (Bundesrat Dr. Nittmann: So ist es!)

Hierzu erinnere ich Sie von der sozialdemokratischen Fraktion an den ehemaligen Justizminister Dr. Broda, der aus Ihren Reihen stammte. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny. )

Sie haben ja auch nichts dabei gefunden – auch ich finde nichts dabei –, dass der vormalige Justizminister Dr. Michalek (Bundesrat Konecny: Der war aber Notar!) seine Notariatskanzlei natürlich keineswegs aufgegeben hat, sich vielmehr zur Weiterführung eines Notariatssubstituten bedient hat. (Bundesrat Konecny: Das ist aber nicht dasselbe!) – Doch! Das Vorgehen Ihrer früheren Finanzminister Staribacher und Androsch will ich Ihnen ersparen (Bundesrat Konecny: Nein!), Sie kennen es ohnehin selbst. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Oder sind Sie etwa der Meinung, dass nur Herr Dr. Böhmdorfer im Gegensatz zu allen vorher genannten Freiberuflern seine Anwaltskanzlei hätte verschenken sollen? (Bundesrat Konecny: Was hat das mit der Geschäftsordnung zu tun?)  – Die Tatsache, dass meiner Ansicht nach nichts von dem, was Sie in Ihrer dringlichen Anfrage ansprechen, etwas mit der Vollziehung des Bundesministers für Justiz zu tun hat! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

3.40

Präsident Ludwig Bieringer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

Ich halte fest, dass die dringliche Anfrage angenommen wurde, daher steht sie zur Verhandlung.


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