nicht meint – was ich eigentlich
annehme –, dann heißt das, bezogen auf das Beispiel meines Bundeslandes
und ausgehend von einem traditionell niedrigen Personalstand, dass im Verwaltungsdienst
der Länder und Gemeinden jeder vierte Mitarbeiter abgebaut werden
müsste. – Wie eine Verwaltung unter solchen Rahmenbedingungen dann noch
funktionieren soll, würde mich sehr interessieren. Es würde mich auch
interessieren, ob sich ein Bundesminister meldet, der sich zutraut, in seinem
Ressort – etwa im Außenministerium oder in einem anderen Ressort –
ein Viertel der Bediensteten abzubauen.
Interessant ist in
diesem Zusammenhang – weil man immer von den „großen Landesverwaltungen“
spricht –, dass die drei großen Kammern in Österreich insgesamt fünfmal
soviel Bedienstete haben wie die gesamte Vorarlberger Landesverwaltung.
Herr Kollege Binna
hat die Notwendigkeit einer gleichen Bezahlung im öffentlichen Dienst
angesprochen. – Die öffentlich Bediensteten werden ihm teilweise
antworten, dass das ganz okay ist, wenn sie auch die gleichen Preise und
Lebenshaltungskosten zu tragen haben.
Wir dürfen aber
auch nicht übersehen, dass sich das Angebot des öffentlichen Dienstes an die
Dienstnehmer in finanzieller Hinsicht auch am Markt orientieren muss. Ich sage
Ihnen ein Beispiel aus meinem Bundesland: Wir leiden sehr darunter, dass viele
Lehrer, viele Krankenschwestern, viele Finanzbeamte und andere Angestellte in
die Schweiz abwandern, weil dort erheblich mehr gezahlt wird. Erst kürzlich
hatten wir große Mühe, das Firmenbuch wieder „flottzukriegen“, weil der
Bedienstete dort seinen – im Vergleich zu dem Posten, den er nachher
antreten konnte – wenig lukrativen Dienst verlassen hat. Der Bund hatte
allergrößte Mühe, einen Ersatz für ihn zu finden. – Das sind Gesichtspunkte,
die man auch berücksichtigen sollte.
Beim Konvent muss
man sich, so glaube ich, auch dazu bekennen, dass auch der längste Weg in
kleinen Schritten zurückgelegt wird. Das lehrt uns auch das Beispiel der
Schweiz, wo das Vorhaben eines allumfassenden Reformwerkes nicht
umgesetzt werden konnte. Sie haben es aber geschafft, in vernünftigen Schritten
wesentliche Fortschritte zu erzielen, und das ist etwas, was auch in Österreich
möglich sein sollte.
Es ist schon
vielfach die Problematik der Zuständigkeitsverteilung angesprochen worden.
Dabei geht es ohne Frage als wesentliches Element des Konvents darum, ein
besseres Gleichgewicht von Vielfalt und Einheit zu finden und die Sicherung
einer wettbewerbsfähigen Staatsorganisation unter den Bedingungen der
Globalisierung und der Europäischen Union zu Stande zu bringen.
Ich glaube
allerdings, dass an die These einer scharfen Trennbarkeit von Zuständigkeiten –
angesichts der Verflechtung aller Lebensverhältnisse und Problemlösungen –
zu hohe Erwartungen gesetzt werden und dass man vielmehr darüber
nachdenken sollte, wie man ein flexibles Instrumentarium reichhaltiger machen
kann.
Ich denke, dass
das Kompetenzzuteilungsregime, das wir in Österreich haben, durchaus verbesserungsfähig
ist und auch Innovationen zugänglich sein sollte, etwa einer besseren Ausformung
von Ausführungs- und Grundsatzgesetzgebung, Bedarfsgesetzgebung, delegierte
Gesetzgebung und vieles andere mehr, was dabei eingebracht werden kann.
Damit kommt man
auch ein bisschen um die Falle der Einheitlichkeit herum, die natürlich ein
wichtiges Anliegen ist – nicht zuletzt durch unsere Mitwirkung in der
Europäischen Union –, aber viele Fragen aufwirft; etwa: Gibt es eine
Vereinheitlichung auf dem niedrigsten gemeinsamen Nenner? Wie geht man mit
Regelungen in Ländern um, die etwa im Tierschutz ein höheres Schutzniveau haben
oder erst kürzlich ein modernes Dienstrecht geschaffen haben, in dem es keine
Pragmatisierungen mehr gibt?, und dergleichen mehr. Man muss sich auch die
Frage stellen: Wird eine bundesweite Baugesetzgebung so unverständlich sein wie
das bundeseinheitliche Mietrechtsgesetz?
Diese Hinweise mögen genügen, um zu zeigen, dass man mit der scharfen Trennung hie Bund, da Land nicht mehr das Auslangen finden wird, sondern dass man verstärkt neue Instru-
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