Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 34

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ständlich hier zu behandeln sein und der Frage unterliegen, ob man Einspruch erheben soll oder nicht.

Herr Kollege Schennach hat auch die von ihm verdienstvollerweise immer wieder quasi als Erinnerungspost in die Diskussion eingebrachte Frage angesprochen, ob nicht zweck­mäßiger­weise die Landeshauptmänner im Bundesrat sitzen sollten. – Ich schließe mich dieser Meinung völlig an. Das ist an sich auch gar nicht neu.

Die Zwischenkriegszeit war von einer starken Präsenz der Landeshauptmänner hier geprägt, und in der Nachkriegszeit ist der letzte Landeshauptmann – Josef Krainer senior – erst im Jahre 1968 ausgeschieden, ganz offenkundig deshalb, weil er sich von den anderen Kollegen allein gelassen gefühlt hat. Sie sind seinem Beispiel – er hat ja ausdrücklich eine Initiative star­ten wollen – nicht gefolgt.

Die Zugehörigkeit der Landeshauptmänner wäre jetzt auch rechtlich schon möglich. Die Bun­desverfassung kennt überhaupt keine Vorgabe. Der Landtag ist in seiner Wahl völlig frei und könnte auch heute jederzeit einen Landeshauptmann oder einen Finanzreferenten oder auch einen Landtagsabgeordneten entsenden. Es wird allerdings auf Grund der gemachten Erfahrun­gen zweckmäßig sein, die Zugehörigkeit der Landeshauptmänner verfassungsrechtlich zu ver­an­kern, damit das auch unter einem möglich wird. Das ist auch eine Frage der praktischen Hand­habung, aber im Ziel sind wir uns durchaus einig.

Ich nehme aber nicht an, dass damit die Zusammenkünfte der Landeshauptmänner zur Koordi­nierung landesspezifischer Fragen überflüssig werden würden. Sie sind es auch in Deutschland nicht, wo die Ministerpräsidenten sehr stark im Bundesrat integriert sind und wo es, weil das eben zwei verschiedene Ebenen sind – die Mitwirkung an der Bundespolitik und die Koordi­nierung der verbliebenen Landespolitik –, neben dem Bundesrat eine Ministerpräsi­den­ten­konferenz gibt, auch die berühmte – manche sagen dazu, berüchtigte – Kultusminister­konfe­renz und dergleichen mehr.

Die Vorstellung, dass man all das – im Gegensatz zu den ausländischen Erfahrungen – einfach hier integrieren wird können, teile ich nicht.

Ich mache mir auch keine Sorge um den Bundesrat als Ganzes, weil die Frage stets unbe­antwortet blieb, wer denn seine Rechte ausüben würde, insbesondere das für die Länder außerordentlich wichtige Zustimmungsrecht bei Verfassungsänderungen.

Etwas anderes ist die Frage, ob man sich Sorge um die Mitglieder des Bundesrates machen muss, weil diese möglicherweise anders nominiert werden oder andere Funktionen haben werden. In dem Maße, in dem Bundes- und Landespolitik auch in der Gesetzge­bungs­zu­ständigkeit stärker verschränkt werden, steigt natürlich auch die Notwendigkeit, dass die Länder mitwirken können. Und in dem Maße, in dem Vollziehungszuständigkeit an die Länder über­tragen wird – unter dem Stichwort „Dezentralisierung“, „Abbau von Doppelgleisigkeiten“ und der­gleichen mehr –, steigt natürlich auch die Notwendigkeit, dass bei der Erarbeitung von Ge­setzen die konkrete Vollziehungserfahrung stärker eingebracht wird – ein Mangel des bishe­rigen Gesetzgebungsverfahrens, der teilweise auch an der Qualität der Gesetze sichtbar ist.

Ich teile hier also die Auffassung, dass man keine Sorge haben muss.

Vorarlberg hat im Gegensatz zur Steiermark – das ist ein weiteres wesentliches, prägendes Ele­ment – keine große Bergbautradition, eine kleine jedoch schon: Wir hatten vor etwa 300 Jahren noch einen kleinen Silberbergbau. Daher ist es nicht unangebracht, wenn ich der Steiermark einen bergmännischen Gruß, „Glück auf!“, mit auf den Weg gebe. (Allgemeiner Beifall.)

11.21


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Landes­hauptmann. – Bitte.

 


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