Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 35

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Schade um die Frau Staatssekretärin für Tourismus, meine Damen und Herren! Dieses für Ös­ter­reich so wichtige Ressort haben wir ganz einfach aufgelassen. Ich glaube, dass der Touris­mus ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Österreich ist – und genau dort fängt man an, den Sparstift anzusetzen!

Aber man hat auch dem Herrn Justizminister den Konsumentenschutz weggenommen. Auch der ist zu teuer, wenn er immer wieder auf die Banken losgeht.

Böse Zungen behaupten, die Zahl der Staatssekretäre wurde nur deshalb vermehrt – ich kann dem eigentlich nicht sehr viel abgewinnen –, damit die Minister nicht immer in den Bundesrat kom­men müssen, wenn von der SPÖ eine dringliche Anfrage gestellt wird. (Heiterkeit bei Bun­desräten der SPÖ. – Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann: ... sehr „witzig“, Herr Kollege!) – Nun, ich kann dem auch nichts abgewinnen.

Schade ist es im Sinne der Demokratie, dass der Freiheitlichen Partei sämtliche Kompetenzen ent­zogen wurden, dass sie am Gängelband der Österreichischen Volkspartei vorgeführt wird und eigentlich in dieser Regierung nichts mehr zu sagen hat.

Abschließend möchte ich noch bemerken: Diese Regierung hat zwar einen Haupt, aber agiert nach wie vor kopflos. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

11.01


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile ihm dieses.

11.01


Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Mit welcher Ressortverteilung die Bundesregierung ihre Zu­stän­dig­keiten wahrnimmt, ist letztlich eine autonome Entscheidung des Bundes und ohne unmittel­bare Auswirkungen für die Länder.

Solche wären unter Umständen mittelbar gegeben, wenn die Bundesregierung ihre Arbeitstei­lung so unzweckmäßig vornähme, dass darunter die gesamtstaatliche Aufgabenerfüllung litte. Das kann aber wohl nicht ernsthaft behauptet werden. Das hat kein Land getan, und auch Herrn Kollegen Boden ist eine solche Beweisführung absolut nicht gelungen.

Ungeachtet der Zustimmung zu der nach jeder Regierungsbildung üblichen Änderung des Bun­des­ministeriengesetzes gibt es aus Ländersicht zu diesem zentralen Bereich der Verwaltungs­organisation des Bundes allerdings schon einige Anmerkungen und Vorschläge:

Zunächst wird am Beispiel dieses Gesetzes gut sichtbar, wie sehr die österreichische Bundes­verfassung die Länder bevormundet. Die organisatorische Struktur der Bundesministerien kann mit einem einfachen Bundesgesetz geändert werden – das ist auch richtig so –, während ver­gleich­bare Regelungen für die Ämter der Landesregierungen mit einem aus dem Jahr 1925 stam­menden Bundes-Verfassungsgesetz genau vorgegeben sind und Änderungen ihrer Ge­schäfts­einteilung der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen.

Das B-VG selbst regelt in Artikel 106 sogar die erforderliche Berufsausbildung eines Landes­amts­direktors. Das ist ein exemplarisches Beispiel für die notwendige Straffung unseres Verfas­sungsrechts und ein Betätigungsfeld für den in Aussicht genommenen Verfassungskonvent.

Nach einer neu eingefügten Bestimmung kann die Bundesregierung unter bestimmten Voraus­setzungen zu den ihr obliegenden Akten der Vollziehung auch den zuständigen Bundesminister ermächtigen. Ich kenne durchaus Fälle, bei denen das Sinn machen wird, möchte allerdings auf folgendes Problem hinweisen: Wenn die Bundesregierung zuständig ist, schließt das begrifflich den im Gesetzestext angeführten „zuständigen Bundesminister“ eigentlich aus, denn zwei gleich­zeitig können nicht zuständig sein! Gemeint ist wohl: den der Natur der Sache nach am ehesten zuständigen Bundesminister.

 


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