Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 42

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sel immer – wiederum nicht gebündelt sind, wiederum auf verschiedene Bereiche aufgeteilt sind.

Nun zu den Fragen der Unterordnung: Nach wie vor ist das Umweltressort dem Landwirt­schafts­ressort untergeordnet. Meine Damen und Herren! Es gibt zwischen Umwelt und Land­wirt­schaft Interessenkonflikte, und zwar maßgebliche Interessenkonflikte. Diese Unter­ord­nung von Umwelt in Landwirtschaft haben wir schon bei der letzten Regierungsbildung kritisiert. Wir werden nicht müde, sie auch bei dieser zu kritisieren.

Das gilt auch für den nächsten Punkt, nämlich Arbeit der Wirtschaft unterzuordnen. Meine Da­men und Herren! Arbeit gehört nicht dem Wirtschaftsbereich untergeordnet. Man kann Arbeit und Soziales zusammengeben, aber nicht Arbeit und Wirtschaft. Da haben wir massive Interes­sen­gegensätze. (Bundesrat Weilharter: In Deutschland gibt es das auch!)

Insgesamt sind die sozialen Agenden problematisch. Das sehen wir derzeit bei den Diskussio­nen um die Pensionen. Ich habe es heute schon einmal gesagt – und Sie haben sich heute in der Früh wahnsinnig darüber aufgeregt –, dass die Regierung bei diesem Reformprojekt Pen­sio­nen derzeit jenes Bild bietet, das sie am Ende der letzten Legislaturperiode geboten hat. Das ist einfach eine Tatsache. Wenn Sie sagen, die Basis hat nicht wollen, dann erinnere ich Sie an die freiheitliche Basis und an Knittelfeld. Sie sollten das gar nicht mehr in den Mund nehmen, denn wir alle haben miterlebt, wie sich die freiheitliche Basis mitten in einer Legislaturperiode der Regierungsarbeit entzogen hat.

Frau Frauenministerin! Ich bin froh, dass es Sie in dieser Regierung gibt, dass es Ihr Ressort gibt, aber gleichzeitig haben wir eine größere Regierung und weniger Frauen, denn der Frauen­anteil in dieser Regierung ist gesunken.

Nächster Punkt – das ist jetzt, da wird mir Kollege Weiss vielleicht Recht geben, eine Frage der Verfassung und auch der Rechtssicherheit –: Die Bundesregierung kann künftig Kompetenzen, die ihr als Bundesregierung durch einfache Gesetze zugeschrieben werden, an Bundesminister weitergeben. Das bedeutet rein rechtlich auch eine Form von gesunkener Rechtssicherheit. Dass die Bundesregierung bei einfachen Gesetzen die Zuständigkeit der Bundesregierung als Gesamtes nach eigenen Überlegungen an einzelne Ressortminister weitergeben kann, halte ich aus rechtspolitischer Sicht für keine richtige Vorgangsweise.

Wir haben große Bereiche – das ist auch der Grund unserer Ablehnung, nicht deshalb, weil es zwei Staatssekretäre mehr gibt, Herr Weilharter, darum geht es nicht; es ist immer eine Frage sachpolitischer Entscheidungen, und diese Entscheidung sehen so aus –, und diese großen zentralen Bereiche sind zersplittert, Soziales steht dabei an erster Stelle.

Zweitens: Es gibt nach wie vor fatale Unterordnungen wie Arbeit und Umwelt unter Wirtschafts­ressorts, denn die Landwirtschaft und die Wirtschaft allgemein sind Wirtschafts­ressorts.

Nun komme ich noch zu einem Punkt, bei dem ich ganz große Bedenken hege: Das Bundes­asylamt war bisher in der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes als ein Organ, das die Ver­waltung zu kontrollieren hatte, und dieses kommt jetzt in das Innenministerium, also dorthin, wo die Verwaltung auch ausgeübt wird. Das ist im Aufbau unseres Staates ebenfalls eine bedenkli­che Situation, dass jene, die verwalten, die Zuständigkeit haben über jene, die sie kontrollieren.

Last but not least: die Verlagerung der Zollwache in das Innenministerium. Auch das ist ein Schritt, der meiner Meinung nach nicht richtig war. Die Zollwache ist kein Exekutivkörper im Sin­ne von Gendarmerie oder Polizei. Das ist der falsche Weg.

Nun kommen wir zu einem Punkt, den Kollege Vizepräsident Weiss angesprochen hat. Wir hatten gestern im Nationalrat eine Tierschutzenquete. Aber so haben wir uns das mit dem bun­des­einheitlichen Tierschutzgesetz nicht vorgestellt, dass aus neun Landesgesetzen ein bundes­einheitliches Tierschutzgesetz wird, jedoch jetzt vier respektive acht Ministerien dafür zuständig sind und das Ganze in die mittelbare Bundesverwaltung geht, das heißt, genau wieder an die Landesräte zurückgeht, wiewohl die Kritik immer am Vollzug geübt wurde und nicht an den


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