mir mehr Fantasie
wünschen. Für das Weinviertel besteht die Gefahr, dass es mit Hochleistungsstraßen
zugepflastert wird.
Genau im Bereich
Verkehr ist es aber wichtig, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Verlagerung
auf die Schiene und zur Verhinderung setzt. Im österreichischen Generalverkehrsplan
steht das auch in der Einleitung groß drinnen, bei den Umsetzungsmaßnahmen
steht dann allerdings fast nur mehr etwas von der Straße und wenig von der
Schiene darin.
Ich würde mir
wünschen, dass es dem Immissionsschutzgesetz und dem Ozongesetz nicht so ergeht
wie dieser Einleitung des Generalverkehrsplanes. Wir brauchen nämlich keine
Lippenbekenntnisse, sondern wir brauchen Umsetzungsmaßnahmen. (Beifall bei
den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Franz Gruber. –
Bundesrat Gasteiger: Geh sei ruhig da hinten! – Weitere
Zwischenrufe und Heiterkeit.) –
Ich habe derweil noch keine Überweisung bekommen. Leider!
Zurück zum Ozon:
Die Grenzwerte beim Ozon werden in Österreich nach wie vor immer wieder überschritten.
Laut dem letzten UBA-Jahresbericht war die Langzeitbelastung im Südosten Österreichs
im Vorjahr außerordentlich hoch. Es ist daher wichtig, dass man neue
Emissionsquellen, aber auch die alten Emissionsquellen in den Griff bekommt,
dass diese saniert und endlich in Angriff genommen werden. Das ist aber nicht
allein nur Bundessache, das ist auch Sache der Länder. Diese sind damit auch
aufgefordert, in diesem Bereich ihre Verordnungen zu erlassen und etwas zu tun.
Da das jetzt aber
ein Pro-Rede ist, weil wir dieses Gesetz unterstützen wollen, möchte ich doch
noch ein paar Verbesserungen hervorheben:
Erstmals gibt es
in diesem neuen Gesetz eine Frist für die Erlassung eines Maßnahmenkatalogs.
Früher war das unbefristet, deshalb hat es auch keine Maßnahmenkataloge gegeben
beziehungsweise einen bei zehn Fällen, bei denen es notwendig gewesen wäre.
Bei den
Anlagegenehmigungen wird künftig der Stand der Technik anders definiert,
nämlich nicht mehr nach der Gewerbeordnung, sondern nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Bei den Anlagen,
die bisher keiner bundesgesetzlichen Bewilligung unterliegen, wird mit der
Umsetzung einer IPPC-Richtlinie endlich auch das bewilligungspflichtig. Das
trifft jetzt zum Teil auf Kesselanlagen und die Intensivtierhaltung zu.
Zusätzlich werden
auch die Sanktionen bei Zuwiderhandeln verschärft.
Zu den Sanktionen
noch kurz: Mir wäre es lieber gewesen, hätten wir dieses Immissionsschutzgesetz
schon früher beschlossen. Leider sind wir auch hier wieder hintennach.
Österreich ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Verzug. Eigentlich hätte
sie bis 27. November 2002 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ich
hoffe doch, dass die Verordnungen jetzt schneller vorangetrieben werden.
Auch bei der
Ozonrichtlinie haben wir nicht gerade die Vorreiterrolle im Umweltschutz, die
wir gerne für uns in Anspruch nehmen, übernommen. Die Änderung des Ozongesetzes
erfolgt auf Grund eines Vertragsverletzungsverfahrens: Wir hatten zu hohe
Grenzwerte in unserem Gesetz, wir hatten zu ausgedehnte Mittelwerte, und die
Überschreitungen haben erst gegolten, wenn sie an zwei Messstellen festgestellt
wurden. Letztendlich ist das, was wir hier beschließen, die Umsetzung einer
EU-Richtlinie, nicht mehr und nicht weniger. Wir übernehmen keine Vorreiterrolle,
und das ist sicherlich kein Grund dafür, uns deshalb ein Umwelt-Musterland zu
nennen.
Aber letztlich
freue ich mich trotzdem darüber, dass wir das Gesetz erst heute beschließen,
weil ich nun mit abstimmen darf. (Heiterkeit. – Bundesrat Mag. Himmer:
Die Freude werden wir Ihnen noch öfters machen können!)
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