Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 81

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mir mehr Fantasie wünschen. Für das Weinviertel besteht die Gefahr, dass es mit Hoch­leistungsstraßen zugepflastert wird.

Genau im Bereich Verkehr ist es aber wichtig, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Verlagerung auf die Schiene und zur Verhinderung setzt. Im österreichischen Generalver­kehrsplan steht das auch in der Einleitung groß drinnen, bei den Umsetzungsmaßnahmen steht dann allerdings fast nur mehr etwas von der Straße und wenig von der Schiene darin.

Ich würde mir wünschen, dass es dem Immissionsschutzgesetz und dem Ozongesetz nicht so ergeht wie dieser Einleitung des Generalverkehrsplanes. Wir brauchen nämlich keine Lippenbekenntnisse, sondern wir brauchen Umsetzungsmaßnahmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Franz Gruber. – Bundesrat Gasteiger: Geh sei ruhig da hinten! – Weitere Zwischenrufe und Heiterkeit.) – Ich habe derweil noch keine Überweisung bekommen. Leider!

Zurück zum Ozon: Die Grenzwerte beim Ozon werden in Österreich nach wie vor immer wieder überschritten. Laut dem letzten UBA-Jahresbericht war die Langzeitbelastung im Südosten Öster­reichs im Vorjahr außerordentlich hoch. Es ist daher wichtig, dass man neue Emissionsquellen, aber auch die alten Emissionsquellen in den Griff bekommt, dass diese saniert und endlich in Angriff genommen werden. Das ist aber nicht allein nur Bundessache, das ist auch Sache der Länder. Diese sind damit auch aufgefordert, in diesem Bereich ihre Verordnungen zu erlassen und etwas zu tun.

Da das jetzt aber ein Pro-Rede ist, weil wir dieses Gesetz unterstützen wollen, möchte ich doch noch ein paar Verbesserungen hervorheben:

Erstmals gibt es in diesem neuen Gesetz eine Frist für die Erlassung eines Maßnahmen­katalogs. Früher war das unbefristet, deshalb hat es auch keine Maßnahmenkataloge gegeben beziehungsweise einen bei zehn Fällen, bei denen es notwendig gewesen wäre.

Bei den Anlagegenehmigungen wird künftig der Stand der Technik anders definiert, nämlich nicht mehr nach der Gewerbeordnung, sondern nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Bei den Anlagen, die bisher keiner bundesgesetzlichen Bewilligung unterliegen, wird mit der Umsetzung einer IPPC-Richtlinie endlich auch das bewilligungspflichtig. Das trifft jetzt zum Teil auf Kesselanlagen und die Intensivtierhaltung zu.

Zusätzlich werden auch die Sanktionen bei Zuwiderhandeln verschärft.

Zu den Sanktionen noch kurz: Mir wäre es lieber gewesen, hätten wir dieses Immissions­schutzgesetz schon früher beschlossen. Leider sind wir auch hier wieder hintennach. Österreich ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Verzug. Eigentlich hätte sie bis 27. November 2002 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ich hoffe doch, dass die Verordnungen jetzt schneller vorangetrieben werden.

Auch bei der Ozonrichtlinie haben wir nicht gerade die Vorreiterrolle im Umweltschutz, die wir gerne für uns in Anspruch nehmen, übernommen. Die Änderung des Ozongesetzes erfolgt auf Grund eines Vertragsverletzungsverfahrens: Wir hatten zu hohe Grenzwerte in unserem Gesetz, wir hatten zu ausgedehnte Mittelwerte, und die Überschreitungen haben erst gegolten, wenn sie an zwei Messstellen festgestellt wurden. Letztendlich ist das, was wir hier beschlie­ßen, die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nicht mehr und nicht weniger. Wir übernehmen keine Vorreiterrolle, und das ist sicherlich kein Grund dafür, uns deshalb ein Umwelt-Musterland zu nennen.

Aber letztlich freue ich mich trotzdem darüber, dass wir das Gesetz erst heute beschließen, weil ich nun mit abstimmen darf. (Heiterkeit. – Bundesrat Mag. Himmer: Die Freude werden wir Ihnen noch öfters machen können!)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite