Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 102

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Auch zu anderen Teilen des Budgetbegleitgesetzes hat es Konsultationsverlangen ge­geben, aus Vorarlberg beispielsweise zum Gesundheits- und Sozialhilfenbeihilfenge­setz. – Ich will darauf im Detail gar nicht eingehen. Andere Teile des Budgetbegleitge­setzes wurden von einzelnen Ländern ausdrücklich abgelehnt, so etwa die Auswirkun­gen der Steuerreformmaßnahmen auf die Verkürzung der Anteile aus gemeinschaft­lichen Bundesabgaben und die Einrichtung einer neuen Kohlenabgabe als ausschließ­liche Bundesabgabe.

Dessen ungeachtet ist aber aus der politischen Diskussion der letzten Wochen deutlich geworden, dass die Mehrzahl der Länder nicht dafür ist, die Pensionsreform und das Budgetbegleitgesetz als Ganzes zu verzögern oder gar zu verhindern. Dafür gibt es aus meiner Sicht zwei gute Gründe.

Erstens sind die geltend gemachten Kostenfolgen für die Länder nach der staatsrecht­lichen Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus mangels Verhandlungen und Einvernehmen ohnedies vom Bund finanziell auszugleichen, wenn es solche Belas­tungen der Länder gibt. Das steht auf den Beinen einer Artikel-15a-Vereinbarung und wird vom Bund auch entsprechend zu handhaben sein. Die Länder sind also keines­wegs jene, an welchen sich der Bund, wie Frau Kollegin Kerschbaum gemeint hat, einfach „abputzen“ könnte. Vielmehr muss der Bund, wenn es relevante Kostenfolgen bei den Ländern gibt und kein Einvernehmen hergestellt wird, demjenigen, der sie in den Ländern trägt, ersetzen.

Zweitens würden die Nachteile einer zu erwartenden politischen Instabilität bei einem Scheitern der Pensionsreform und vor allem das Fehlen der notwendigen Grundlagen für das Bundesbudget die nachteiligen Auswirkungen einiger Punkte des Budgetbe­gleitgesetzes und die Zweifel über die Zweckmäßigkeit einzelner Vorhaben weit über­wiegen, und zwar auch aus Sicht der Länder.

Ich weiß mich daher einig mit der Vorarlberger Landesregierung und der Mehrheit des Landtages, die ich hier zu vertreten habe, wenn ich mich dafür ausspreche, keinen Einspruch zu erheben. Ich habe auch aus keinem anderen Bundesland die Willens­äußerung einer Landesregierung oder eines Landtages gehört, dass man im Interesse der Länder schlechthin oder des betroffenen Landes Einspruch erheben möge. Das wäre allerdings eine notwendige Voraussetzung dafür, wenn man Länderinteressen als Grundlage eines Einspruchs nehmen wollte. Es steht außer Frage, dass man natürlich Einspruch auch als allgemein-politischen Interessen erheben kann, aber dann soll man nicht die Länder als Argument vorschieben, wenn man eigentlich etwas anderes meint.

Noch ein Wort zur Harmonisierung, bevor wir um 16 Uhr die Dringliche Anfrage aufzu­rufen haben: Hinsichtlich der angesprochenen Volksabstimmung als direkt-demokrati­schem Instrument ist mir auch nach den Ausführungen eines früheren Assistenten für Verfassungsrecht von heute Vormittag noch nicht ganz klar, wie diese in den Ent­scheidungsprozess einzubinden wäre. Das Bundes-Verfassungsgesetz zeichnet den Prozess ganz klar vor: Wenn der Nationalrat ein Gesetz beschlossen hat, wenn er beschließt, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten, wenn dieses Gesetz das Ein­vernehmen im Bundesrat gefunden hat, wenn also der gesamte Gesetzgebungspro­zess abgeschlossen ist, dann besteht, bevor der Bundespräsident das beurkundet, die Möglichkeit der Abhaltung einer Volksabstimmung. Das ist, abgesehen von einer Ver­fassungsänderung, der einzige von der Verfassung vorgezeichnete Weg.

Ich bitte, mir nun zu erklären – weil ich das nicht verstanden habe –, wie man eine Volksabstimmung über ein Gesetz machen will, das nicht zustande gekommen ist! – Man macht sich also Sorgen darüber, dass man die Harmonisierung vornehmen will und das Vorhaben unter Umständen in der erwarteten Zeit scheitert oder längere Zeit in Anspruch nimmt und man ungeduldig wird. Allerdings ist mir nicht klar, wie man in


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